AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der traide AI GmbH


Diese AGB treten für alle Kunden, die ab dem 1. Oktober 2021 Verträge geschlossen haben, ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft.

Präambel 

traide AI [traide AI GmbH, HRB 234802, Torstraße 92 10119 Berlin] (nachfolgend „traide AI“) betreibt  die Software-Lösungen traideGo und traidePlatform (insgesamt bezeichnet als „Software“), die es  den für die Einhaltung von Zollvorschriften verantwortlichen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als  Vertragspartner („Kunden“) ermöglichen, die Zollabwicklung für seine Produkte zu vereinfachen. Die  Software enthält ein von traide AI entwickeltes KI-System (wie untenstehend definiert) zur Generierung  der zollrelevanten Daten sowie ein von Dritten entwickeltes KI-System zur Generierung von Textinhal 

ten. traide AI trainiert fortlaufend das von ihr entwickelte KI-System. Die von traide AI vertriebene Soft ware soll individuelle Produktinformationen der Kunden in vorgeschlagene Produktklassifizierungen so wie Implikationen (wie untenstehend definiert) im Rahmen des weltweit standardisierten Zolltarifs über setzen. Die Software kann beispielsweise Daten für eine automatisierte Zollanmeldung, einschließlich  

relevanter Elemente wie geltende Importzölle, generieren. 

Der Kunde möchte die Software nutzen, um die Zollabwicklung für seine Produkte zu vereinfachen. 


Die Software wird als Cloud-Lösung (Software as a Service; SaaS) von traide AI betrieben und dem  Kunden zur Nutzung bereitgestellt. 


Dies vorausgeschickt, vereinbaren traide AI und der Kunde (jeweils einzeln eine „Partei“ und zusammen  die „Parteien“) folgendes: 

  1. Definitionen 

In diesem Vertrag werden definierte Begriffe verwendet.  


1.1 Die Bedeutung dieser definierten Begriffe ist in dem Vertrag selbst, einschließlich dieser Ziffer  1.1, festgelegt. 


  • „KI-VO“ meint die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des  Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche In telligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013,  (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der  Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstli che Intelligenz).

  • „Live-Demo“ ist eine interaktive Präsentation, bei der die Funktionen der Software in  Echtzeit vorgeführt werden. 

  • „DocuSign“ ist eine elektronische Signaturplattform des Anbieters Docusign, Inc., die  es ermöglicht, Verträge digital zu unterzeichnen.  

  • „Dritter“ ist jede natürliche oder juristische Person, die keine Partei dieses Vertrags ist.

  • Features“ sind spezifische Funktionen oder Eigenschaften der Software, die im jewei ligen Angebot als Leistungsbestandteil beschrieben werden. 

  • „HubSpot“ ist eine Plattform des Anbieters HubSpot, Inc., welche (unter anderem) die  Verwaltung von Vertriebspipelines, Lead-Generierung, Kontaktverfolgung und Ver triebsberichterstattung für den Vertrieb von Software ermöglicht. 

  • Implikationen“ beziehen sich auf die Auswirkungen, die sich im Zusammenhang mit  Zollvorschriften ergeben. Dies umfasst beispielsweise und nicht abschließend Verän derungen der Zollsätze oder Handelsbeschränkungen. 

  • Importzölle“ sind Abgaben, die von einem Land auf Waren erhoben werden, die aus  einem anderen Land importiert werden. Die Höhe der Importzölle hängt von der Art der  Ware, der Zolltarifnummer und den geltenden Handelsabkommen ab. 

  • KI-System“ ist ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpas sungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite  Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Ent scheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen  können. 

  • Kundeninhalte“ meint Informationen, Bilder, Texte, Dokumente, Daten, Dateien und  andere Inhalte, die im Rahmen der Nutzung der Software durch den Kunden an traide  AI übermittelt oder innerhalb der Software oder der von traide AI bereitgestellten IT Infrastruktur gespeichert werden. 

  • „Open Source Software“ meint Software, die unter Bedingungen lizenziert ist, die die  Anforderungen der Open Source Definition der Open Source Initiative von 2007 erfül len: https://opensource.org/osd/. 

  • „Präferenzen“ sind Handelsabkommen oder -regelungen, die bestimmten Produkten  bevorzugte Behandlung gewähren. Dies kann beispielsweise und nicht abschließend  niedrigere Einfuhrzölle bedeuten. 

  • Produktklassifizierung“ bzw. „Tarifierung“ ist der zollrechtliche Prozess der Eintei lung von Produkten in eine Zolltarifnummer basierend auf ihren Merkmalen, Eigen schaften und Verwendungszwecken. Dies dient dazu, die korrekten Zollsätze, Einfuhr beschränkungen und andere Handelsvorschriften für die Produkte festzulegen. 

  • „SaaS“ steht für "Software as a Service" und bezeichnet ein Modell, bei dem Software anwendungen über das Internet bereitgestellt werden. Bei SaaS-Produkten wird die  Software von einem Anbieter gehostet und gewartet, während die Benutzer über das  Internet darauf zugreifen können.

  • „Volumen“ meint die Anzahl der für die individuellen Produktbeschreibungen der Kun den generierten Zollinformationen durch die Software. 

  • Zolltarifnummer“ ist eine eindeutige Nummer, die jedem Produkt zugewiesen wird  und seine genaue zollrechtliche Klassifizierung angibt. Sie wird verwendet, um den an wendbaren Zollsatz, die Einfuhrbeschränkungen und andere Vorschriften festzulegen.  Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer sind weltweit einheitlich und entsprechen  dem internationalen Harmonisierten System (HS-Code). Die folgenden Stellen können  regions- oder länderspezifisch sein und ermöglichen eine detailliertere Klassifizierung entsprechend nationaler oder regionaler Vorschriften. 


1.2. Die Worte "insbesondere" oder "einschließlich" dienen nur der Veranschaulichung und schrän ken die Allgemeingültigkeit der vorangehenden Worte nicht ein; etwaige Überschriften dienen  nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieses Vertrags. 


  1. Zusätzlich geltende Bestimmungen und Rangfolge 

2.1 Zusätzlich zu den Bestimmungen dieser Software-as-a-Service-AGB („SaaS-AGB“) gelten die  Bestimmungen des Angebots einschließlich etwaiger Anlagen („Angebot“; die SaaS-AGB und Angebot zusammen der „Vertrag“). 

2.2 Im Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot und den SaaS-AGB finden die jeweiligen  Bestimmungen in der nachfolgend bezeichneten Reihenfolge Anwendung: 

  • Angebot mitsamt etwaigen Anlagen 

  • SaaS-AGB 


  1. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages; AGB von traide AI 

3.1 Die Produkte von traide AI werden nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten. Der  Kunde versichert, dass er die Software ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB  nutzt. traide AI behält sich vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden jederzeit, insbeson dere anhand der im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung zu stellenden Informatio nen und Dokumente, zu überprüfen. Der Kunde wird traide AI auf Anfrage unverzüglich hierfür  zusätzlich erforderliche Nachweise zur Verfügung stellen. 

3.2 Vor dem Abschluss dieses Vertrags können potenzielle Kunden eine unentgeltliche Live-Demo durch den Austausch entsprechender Willenserklärungen über HubSpot oder E-Mail vereinba ren. Die Durchführung der Live-Demo dient dazu, den potenziellen Kunden die Funktionalitäten  der Software im Rahmen einer Vorführung näherzubringen, ohne dass hierdurch schon ein  rechtlich bindender Vertrag über die entgeltliche Nutzung der Software entsteht. Nach der  Durchführung der Live-Demo und bei fortbestehendem Interesse des Interessenten, bietet  traide AI die Einrichtung eines Test-Accounts für die Software an. Die Einrichtung und Nutzung  des Test-Accounts erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Die Vereinbarung  bezüglich des Test-Account regelt die befristete Überlassung der Software zur Erprobung und  ist auf eine Laufzeit von bis zu 14 Tagen begrenzt. Während dieser Testperiode kann der In teressent die Software unter realen Bedingungen testen, ohne dass hierfür ein Entgelt anfällt.  

3.3 traide.ai stellt dem Kunden für den Vertragsschluss ein individuelles Angebot unter Bezug nahme auf diese AGB auf HubSpot, sevdesk oder einem vergleichbaren Tool zur Bereitstellung des individuellen Angebots zur Verfügung. Die Annahme des Angebots kann durch elektroni sche Unterschrift mittels DocuSign, handschriftliche Unterschrift, Fax oder eingescannte Un terschrift erfolgen („Vertragsschluss“). Bis zum Vertragsschluss kann der Kunde den Prozess  jederzeit abbrechen oder die gemachten Angaben ändern, indem er die übermittelten Informa tionen per E-Mail korrigiert, ergänzt oder berichtigt. Der Vertragsschluss erfolgt erst nach der  finalen Bestätigung des Angebots durch den Kunden per E-Mail. Im Anschluss versendet traide  AI eine offizielle Bestätigungsmail für den Vertragsschluss. 

3.4 traide.ai speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss. Der Kunde hat zusätzlich die Mög lichkeit, den Vertrag bei Vertragsschluss anzufragen und zu speichern. 

3.5 Der Kunde kann die aktuellen SaaS-AGB während des gesamten Online-Vertragsschlusses  jederzeit unter https://www.traide.ai/de-agb abrufen und den Vertrag ausdrucken. Es gilt stets  die Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die aktuellste ist.  

3.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn  traide AI dem ausdrücklich schriftlich zustimmt. 


  1. Leistungen von traide AI 

4.1 Bereitstellung der Software 

4.1.1 traide AI stellt dem Kunden zeitlich befristet für die Laufzeit des Vertrages den Zugriff auf die  Software über das Internet zur Verfügung. Der Umfang der von traide AI bereitzustellenden 

Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Über die vereinbarten Leistungen hin aus hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder bestimmte Funk tionalitäten der Software und der von traide AI bereitzustellenden Leistungen. 

4.1.2 Betrieb und Wartung der Software obliegen traide AI. Ort der Leistungsübergabe ist der Rou terausgang des Rechenzentrums von Google Cloud . Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zu gang zu den Quellcodes der Software. 

4.1.3 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software 99 %  im Monatsmittel, d.h. die Software kann bis zu 7,5 Stunden pro Monat nicht verfügbar sein.  Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht  im Einflussbereich von traide AI liegen (wie insbesondere höhere Gewalt oder Ausfälle auf 

grund von Fehlbedienungen durch den Kunden sowie allgemeine Störungen des Internets).  traide AI wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in  Textform in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es traide AI ausdrücklich vorbehalten, falls erfor derlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere, wenn dies für  die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist. 

4.1.4 traide AI führt täglich Datensicherungen der Software sowie der vom Kunden hinterlegten Da ten (falls anwendbar z.B. Produktkatalog) durch, die mindestens drei (3) Tage aufbewahrt blei ben. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen  erfolgt nicht und ist nicht geschuldet. 

4.1.5 traide AI stellt dem Kunden eine Dokumentation der Software sowie Hinweise zu deren Benut zung in elektronischer Form in deutscher und englischer Sprache online zum Abruf zur Verfü gung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dokumentation oder Benutzungshinweise zu bearbei ten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine gedruckte Dokumentation wird  

nicht geschuldet. 

4.1.6 Sofern traide AI nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Angebot zur Erbringung von  Supportleistungen verpflichtet ist, erbringt traide AI diese Supportleistungen in dem Umfang,  zu den Zeiten und innerhalb der Reaktionszeiten wie in dem Angebot vereinbart. 

4.1.7 traide AI ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als  Erfüllungsgehilfen zu beauftragen. 


4.2 Generierung von Produktklassifizierungen und Implikationen durch die Software

4.2.1 traide AI bietet die beiden SaaS-Lösungen traideGo und traidePlatform an, deren Buchung der  Kunde jeweils einzeln oder als Gesamtlösung im jeweiligen Angebot mit traide AI vereinbaren  kann. 

4.2.2 traideGo ist eine SaaS-Lösung, die auf einem KI-System basiert und eine interaktive Produkt Tarifierung zum Zwecke der Einhaltung von Zollvorgaben für die Kunden bereitstellt. traideGo  bietet dafür eine Chat-Schnittstelle, in der der Kunde Produktbeschreibungen eingeben kann,  auf deren Grundlage Vorschläge für eine Tarifierung sowie Implikationen mitsamt Erläuterun gen generiert werden („traideGo“). 

4.2.3 traidePlatform ist eine SaaS-Lösung, die auf einem KI-System basiert und parallel zu traideGo  eine Produkttarifierung für eine Vielzahl von Produkten ermöglicht. Die Software skaliert auf  diese Weise den Tarifierungsprozess und ermöglicht Massentarifierung mitsamt Angaben zu  Implikationen sowie Erläuterungen („traidePlatform“). 


4.3 Erweiterungen, Weiterentwicklungen, Änderungen 

traide AI kann in folgenden Fällen Änderungen an der Software vornehmen: 

4.3.1 Erweiterungen und Weiterentwicklungen 

traide AI ist berechtigt, den zu erbringenden Leistungen jederzeit zusätzliche Funktionen hin zuzufügen. Nach Abschluss dieses Vertrages von traide AI eingeführte Funktionen gelten – soweit nicht anders vereinbart – als kostenlos erbrachte Zusatzleistungen. traide AI ist berech tigt, diese unter Abwägung der beiderseitigen Interessen wieder einzustellen. Es bleibt traide  AI ebenfalls vorbehalten, optionale Erweiterungen und Weiterentwicklungen nur gegen Zah lung einer zusätzlichen Vergütung und unter Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung anzu bieten. 

4.3.2 Zumutbare und unwesentliche Änderungen 

traide AI ist berechtigt, in dem für den Kunden zumutbaren Maße den Funktionsumfang der  Software und der zu erbringenden Leistungen zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.  Eine solche Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie lediglich unwesentliche Be standteile der von traide AI zu erbringenden Leistungen betrifft (wie beispielsweise bloße De sign- oder Darstellungsänderungen, die die Funktionalität der Software oder der zu erbringen den Leistungen nicht oder bloß geringfügig beeinträchtigen) oder aus wichtigem Grund erfor derlich wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn 


4.3.2.1 Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer von traide AI vorliegen,  4.3.2.2 die Änderung aus sicherheitstechnischen Gründen geboten ist,  

4.3.2.3 die Änderung aufgrund von Änderungen von Gesetzgebung oder Rechtsprechung geboten ist,  oder 

4.3.2.4 ähnliche wichtige Gründe vorliegen, nach deren Abwägung mit den Interessen des Kunden die  betreffende Änderung für den Kunden zumutbar ist. 

Vorbehaltlich Ziffern 4.3.3 sowie 4.3.4 sind bei jeder Änderung des Funktionsumfangs die im  Angebot definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten  von traide AI vollständig zu erhalten. 

Betrifft eine Änderung nicht ausschließlich zeitkritische Sicherheitsupdates, Erweiterungen der  Funktionen oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der Software oder der von traide AI zu  erbringenden Leistungen, wird traide AI den Kunden über die Änderung mindestens vier (4)  Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform hinweisen. 

4.3.3 Training der KI-Systeme 

traide AI ist berechtigt, die Software durch das Training der KI-Systeme jederzeit zu erweitern  oder weiterzuentwickeln. Das Training dient der Verbesserung der Performance der Software.  Dem Kunden ist gleichwohl bewusst, dass das Training auch dazu führen kann, dass sich  Funktionalitäten der Software ändern. Traide.ai wird dafür sorgen, dass die wesentlichen Funk 

tionalitäten stets erhalten bleiben. Die Parteien sind sich einig, dass das Training der KI-Sys teme Bestandteil dieser SaaS-AGB ist.  

4.3.4 Sonstige Änderungen 

traide AI ist berechtigt, auch in anderen als den in Ziffern 4.3.1,4.3.2 und 4.3.3 spezifizierten  Fällen Änderungen am Funktionsumfang der Leistungen vorzunehmen. In diesem Fall infor miert traide AI den Kunden über die geplanten Änderungen zwei (2) Monate vor Einführung  der Änderungen. Während dieser Zeit hat der Kunde das Recht, zu erklären, ob er die geplan ten Änderungen akzeptiert oder nicht. Äußert der Kunde sich während dieser Frist nicht, gelten  die Änderungen als genehmigt. traide AI wird den Kunden auf diese Rechtsfolge seines  Schweigens in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen  fristgemäß, hat traide AI das Recht, nach seiner Wahl entweder die betroffene Leistung wei terhin ohne die geplanten Änderungen zu erbringen oder den der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat ab Zugang des Widerspruchs  des Kunden zu kündigen. 


  1. Nutzungsrechte 

5.1 Mit Vertragsbeginn räumt traide AI dem Kunden das zeitlich auf die Vertragslaufzeit be schränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die  Software vertragsgemäß zu nutzen. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich abweichend verein bart, ist dem Kunden eine Überlassung der Software an Dritte untersagt. Weitergehende ge setzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. 

5.2 Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der Software, die Rechten Dritter  und insbesondere Open Source Software Lizenzen unterliegen. Diese darf der Kunde im Rah men der gesetzlichen Nutzungsrechte verwenden. traide AI wird eine Liste aller in der Software  verwendeten Open Source Software-Komponenten zur Verfügung stellen. traide AI hat keine  ausschließlichen Rechte an den Open Source Software-Komponenten. Der Kunde kann die  Rechte zur Nutzung dieser Open Source Software-Komponenten über den vorgesehenen Ver wendungszweck hinaus direkt vom jeweiligen Autor unter den Bedingungen der geltenden  Open Source Software-Lizenz erwerben.  


  1. Pflichten des Kunden 

6.1 Zugang und Datensicherheit; Mitwirkung; Kontaktinformationen 

6.1.1 Der Kunde hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistungen von traide AI entgegennehmen  zu können. Insbesondere ist die Bereitstellung der dazu erforderlichen Hard- und Software  durch traide AI sowie die Herstellung einer Verbindung zum Internet nicht Vertragsbestandteil.  Für den Betrieb und die Verfügbarkeit der eigenen Unternehmenssoftware ist der Kunde selbst  verantwortlich. 

6.1.2 traide AI unterstützt den Kunden bei der Integration und Übertragung der relevanten Daten in  die Software nach eigenem Ermessen. 

6.1.3 traide AI bietet Schulungen für den Kunden nach eigenem Ermessen an, um den Kunden mit  der Nutzung der Software vertraut zu machen.

6.1.4 Der Kunde erhält einen Account für die Nutzung der Software. Dieser Account wird mit den  erforderlichen Logins für die berechtigten Mitarbeiter des Kunden bereitgestellt. Der Kunde hat  die Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und darf diese nur jeweils berechtigten  Mitarbeitern zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertrauli 

chen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und traide AI unverzüglich in Kenntnis zu  setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt  geworden sein könnten. 

6.1.5 Der Kunde wird alle Maßnahmen unterlassen, die die Funktionsweise der Software gefährden  oder stören, sowie nicht auf Inhalte oder Daten zuzugreifen und diese verarbeiten, zu deren  Zugriff oder Verarbeitung er nicht berechtigt ist. Der Kunde wird alle Sicherheitsvorkehrungen,  funktionellen und sonstigen Einschränkungen der Software einhalten und insbesondere  Schutz- oder Authentifizierungsmechanismen nicht entfernen, überwinden, deaktivieren oder  anderweitig umgehen. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass seine über die Software über 

tragenen Informationen und eingestellten Kundeninhalte nicht mit schädlichen Computerpro grammen (z.B. Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder anderer Malware) behaftet sind  und keine Rechte Dritter verletzen, dazu dienen den bestimmungsgemäßen Betrieb der Soft ware oder der IT-Infrastruktur von traide AI zu beeinträchtigen oder anderweitig gegen gelten des Recht verstoßen. 

6.1.6 Der Kunde hat seine im Rahmen der Software gespeicherten, verarbeiteten und anderweitig  an traide AI übermittelten Daten und Kundeninhalte (im Sinne der Ziffer 6.2) selbst regelmäßig  und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für  die Daten und Inhalte auf den lokalen Systemen des Kunden als auch für diejenigen Daten  und Inhalte, die der Kunde auf der von traide AI bereitgestellten IT-Infrastruktur speichert. Der  Kunde wird insbesondere solche Daten und Kundeninhalte wie in dieser Ziffer 6.2 beschrieben  sichern, zu deren Aufbewahrung der Kunde gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet ist. 

6.1.7 Die Bedienung und Konfiguration der Software obliegt dem Kunden. Sofern traide AI dem Kun den innerhalb der Software Hinweise, Empfehlungen, Tipps oder Ratschläge erteilt oder mittels der Software generierte Informationen oder Analyseergebnisse zur Verfügung stellt, handelt  es sich um automatisiert erstellte und unverbindliche Informationen, die den Kunden bei seiner  unternehmerischen Entscheidungsfindung unterstützen sollen. Solche Unterstützungsleistun gen befreien den Kunden nicht von der Prüfung der Richtigkeit der jeweiligen Informationen  und der Berücksichtigung aller weiteren im Rahmen der Entscheidungsfindung relevanten Um stände. 

6.1.8 Der Kunde benennt traide AI einen Ansprechpartner in seinem Unternehmen, der zum Emp fang und zur Abgabe von Willenserklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag mit traide AI bevollmächtigt ist. 

6.1.9 Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen des Vertragsschlusses gemachten Angaben aktuell  zu halten und Änderungen traide AI unverzüglich mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere Da ten zu Kontakt- und Geschäftsinformationen des Kunden. 


6.2 Kundeninhalte; Nutzung der Software; Sperrung 

6.2.1 Alle Rechte an Kundeninhalten verbleiben beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich in diesem  Vertrag anders geregelt. Der Kunde räumt traide AI an diesen Kundeninhalten ein nicht aus schließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Kundeninhalte in soweit zu nutzen, wie es zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist. traide AI ist insbesondere dazu berechtigt, die Kundeninhalte zu Zwecken des Betriebs der Software sowie der Datensicherung zu vervielfältigen und an seine Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen zu  erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht  nicht übertragbar. 

6.2.2 Der Kunde räumt traide AI an den Kundeninhalten ebenfalls das einfache, räumlich und zeitlich  unbeschränkte Nutzungsrecht ein, die Kundeninhalte zu Zwecken des Trainings der KI-Sys teme der traide AI sowie zu Generierung von Inhalten durch die KI-Systeme der traide AI zu  verwenden. Um Zweifel auszuschließen, beinhaltet das durch diese Ziffer 6.2 eingeräumte  Nutzungsrecht alle Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15 ff., 69c UrhG, welche zu Zwecken  des Trainings der KI-Systeme der traide AI sowie zu Generierung von Inhalten durch die KI Systeme der traide AI erforderlich sind.  

6.2.3 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm übermittelten oder gespeicherten Kundeninhalte  keine Rechte Dritter (zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Urheber rechte, Markenrechte etc.) verletzen oder sonst gegen geltendes Recht (zum Beispiel Daten schutzvorschriften) verstoßen („Verbotene Inhalte“). 

6.2.4 traide AI ist berechtigt, Verbotene Kundeninhalte unter Abwägung der beiderseitigen Interes sen zu sperren oder zu entfernen; dasselbe gilt, wenn traide AI hierzu gesetzlich, aufgrund  einer Beschwerde eines Dritten, eines Gerichtsurteils oder einer behördlichen Anordnung ver pflichtet ist.

6.2.5 Der Kunde gewährleistet, dass er bei der Verwendung der Software sämtliche anwendbaren  rechtlichen Vorschriften beachten wird.  

6.2.6 traide AI ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Software unter Abwägung der beider seitigen Interessen zu sperren, wenn  

6.2.6.1 Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht wurden oder wer den oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden oder werden oder  Zugangsdaten durch mehr als eine natürliche Person verwendet werden; 

6.2.6.2 Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu, der dem Kunden bereitge stellten Software verschafft haben;  

6.2.6.3 die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist; 

6.2.6.4 traide AI gesetzlich, gerichtlich oder behördlich zur Sperrung verpflichtet ist; 6.2.6.5 der Kunde Verbotene Kundeninhalte auf der Software einstellt; 

6.2.6.6 der Kunde mehr als zwei (2) Wochen mit der Zahlung der vereinbarten Entgelte nach Ziffer 7 des Vertrags in Verzug ist; oder 

6.2.6.7 der Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat und eine Kommunikation zwi schen traide AI und dem Kunden nicht mehr möglich ist; oder 

6.2.6.8 die Sperrung erforderlich ist, um drohende Schäden für traide AI, den Kunden oder Dritte zu  abzuwenden oder eingetretene Schäden zu mindern. 

traide AI soll dem Kunden die Sperrung einschließlich deren Gründe spätestens einen (1)  Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen und dem Kunden die Äußerung zur Sperrung ermöglichen, soweit die Ankündigung und/oder das Abwarten der  Äußerung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der  Sperrung vereinbar ist. traide AI entsperrt die Nutzung der Software durch den Kunden, wenn  der Grund für die Sperrung weggefallen ist. 


6.3 Freistellung

6.4 Der Kunde wird traide AI (einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer und  Mitarbeiter) freistellen und schadlos halten von 

  • sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund von behaupteten Verletzungen des geisti gen Eigentums durch die Nutzung der Software durch den Kunden entstehen; 

  • sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund von behaupteten Verletzungen von Ge währleistungen oder Garantien oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen aus die sem Vertrag entstehen; 

  • sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund von behaupteten Verletzungen des KI-VO oder anderer regulatorischer Vorgaben im Zusammenhang mit der Nutzung der Soft ware durch den Kunden entstehen. 

6.5 Die Verpflichtung, traide AI freizustellen, gilt nicht, soweit der Anspruch auf einem schuldhaften  Verhalten von traide AI beruht. 

6.6 Eine Freistellungsverpflichtung aus diesem Vertrag entsteht nur, wenn: (a) dem Kunden die  unmittelbare und vollständige Kontrolle über den freigestellten Anspruch eingeräumt wird und  (b) traide AI auf Kosten des Kunden mitwirkt und die Durchführung des Anspruchs nicht we sentlich beeinträchtigt. <


  1. Vergütung 

7.1 Der Kunde zahlt an traide AI für die Nutzung der Software die im Angebot für das jeweilige  Volumen von Produkten oder Nutzern sowie für die jeweiligen Features vereinbarte Vergütung. 

7.2 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung  für die Vergütung jährlich im Voraus und alle in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb  von dreißig (30) Tagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. 

7.3 Soweit im Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verstehen sich alle Beträge als  Nettobeträge zzgl. anwendbarer Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe (soweit anfallend). 


  1. Gewährleistung 

8.1 Für kostenlose Leistungen leistet traide AI Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich abweichend vereinbart, leistet traide AI für Mängel bei  der Bereitstellung der SaaS Leistungen im Übrigen Gewähr nach Maßgabe der nachfolgenden  Bestimmungen. 

8.3 Sind die von traide AI nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird traide  AI innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer in Schrift- oder Textform übermittelten  Mängelrüge des Kunden die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen.  Beim Einsatz von Software Dritter, die traide AI zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat,  besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren  Upgrades, Updates oder Patches. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nut 

zungsanweisungen, mit denen der Kunde aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um  die traide AI Software vertragsgemäß zu nutzen. Als Mangel gilt eine wesentliche Beeinträch tigung der Funktionalität der Software, lediglich unwesentliche Einschränkungen gelten dem gegenüber als vertragsgemäß. Fehlerhafter Output ist ausdrücklich kein Mangel im Sinne die ser Ziffer 8.  

8.4 Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die traide AI zu vertreten hat,  auch innerhalb einer von dem Kunden schriftlich (wobei eine E-Mail an info@traide.ai genügt)  gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen an gemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist auf die Höhe des den mangelhaften  Leistungsteil betreffenden monatlichen Festpreises beschränkt. 

8.5 Erreicht die Minderung nach Ziffer 8.4 in zwei (2) aufeinander folgenden Monaten oder in zwei  (2) Monaten eines Quartals den in Ziffer 8.4 genannten Höchstbetrag, kann der Kunde den  Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 

8.6 Der Kunde wird traide AI eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schrift- oder Textform  anzeigen. Die Mängelanzeige muss alle dem Kunden vorliegenden Informationen enthalten,  die zur Identifikation, Reproduktion, Analyse und Behebung des Mangels durch traide AI erfor derlich sind. Weiterhin wird der Kunde traide AI bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich  in zumutbarer Weise unterstützen. 

8.7 Für von dem Kunden geltend gemachte Schadenersatzansprüche gelten die Haftungsbe schränkungen in Ziffer 9. 


  1. Schadensersatz und Haftung 

9.1 Für kostenlose Leistungen haftet traide AI nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 12.11.2024 

9.2 traide.ai haftet nicht für fehlerhaften Output der Software. Der Kunde ist selbst dafür verant wortlich, die inhaltliche Korrektheit des Outputs zu prüfen.  

9.3 Im Übrigen haftet traide AI nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 

9.4 traide AI haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung  des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 

9.5 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet traide AI bei Verletzung einer wesentlichen Vertrags pflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung  die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Kunde des wegen regelmäßig verlassen darf. 

9.6 traide AI haftet im Fall von Ziffer 9.5 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen  Gewinn oder mittelbare Schäden. 

9.7 Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 9.5 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

9.8 Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust (einschließlich des Verlusts von Kunden inhalten im Sinne der Ziffer 6.2) sind im Fall von Ziffer 9.5 auf den Betrag der Wiederherstellung  der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der  Daten durch den Kunden angefallen wäre. 

9.9 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Beauf tragten und Erfüllungsgehilfen von traide AI entsprechend. 

9.10 Eine etwaige Haftung von traide AI für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche be zeichnet sein müssen) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt un berührt. 

9.11 Eine weitergehende Haftung von traide AI ist ausgeschlossen. Insbesondere ist die verschul densunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB (analog)  ausgeschlossen.


  1. Vertraulichkeit und Geheimhaltung 

10.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („Vertrauliche Infor mationen“) der jeweils anderen Partei, die entweder auf Grund der Natur der Information oder  den Umständen ihrer Überlassung als vertraulich anzusehen sind oder von der offenlegenden  Partei als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden, wie Geschäfts- und/oder Be triebsgeheimnisse zu behandeln, ausschließlich zu Zwecken dieses Vertrages zu nutzen, und  Dritten nicht zugänglich zu machen. Die empfangende Partei wird angemessene technische  und organisatorische Maßnahmen treffen, um unbefugten Zugriff oder unbefugte Offenlegung  Vertraulicher Informationen zu verhindern. Die Mitarbeiter der empfangenden Partei sowie  sonstige von ihr beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind ent sprechend zu verpflichten. 

10.2 Die empfangende Partei ist berechtigt, die ihr zugänglich gemachten Informationen und Unter lagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder  die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichts rechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Ver waltungsbehörden betreffend die Offenlegung von Vertraulichen Informationen hat die emp fangende Partei die offenlegende Partei hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu  informieren. Die empfangende Partei hat weiterhin die offenlegende Partei in ihren Bestrebun gen zur Verhinderung der Offenlegung der Vertraulichen Informationen zu unterstützen. 

10.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die Vertraulichen Informationen der empfangenden  Partei schon vor der Offenlegung bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschul den der empfangenden Partei bekannt werden oder hinsichtlich Vertraulicher Informationen,  die von der empfangenden Partei ohne Zugriff auf die Vertraulichen Informationen der offenle genden Partei selbst entwickelt wurden oder die der empfangenden Partei durch einen gut gläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die  zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich die empfangende Partei auf einen  oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat sie sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel  zu belegen. 

10.4 Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der Vertraulichen Informationen  und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages. Darüber hinaus besteht die Geheim haltungspflicht für eine Dauer von drei (3) Jahren ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit,  soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Insbeson dere sind etwaige Geschäftsgeheimnisse so lange vertraulich zu behandeln, wie es sich um  Geschäftsgeheimnisse handelt.

10.5 Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind Vertrauliche Informationen auf  erstes Verlangen von traide AI unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben.  traide AI kann zudem anordnen, dass bestimmte Vertrauliche Informationen zu vernichten, zu  löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden 

schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies  die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt. 

10.6 Die vorstehenden Regelungen begründen keinerlei immaterialgüterrechtliche Nutzungsrechte.  Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumte Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden  Regelungen unberührt. 


  1. Datenschutz 

11.1 Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, ver pflichten wir uns dazu, Ihr vorheriges Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu,  keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt. 

11.2 Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicher heitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Da ten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausge schlossen. 

11.3 Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der  Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat. 

11.4 Sie haben jederzeit das Recht, vom Anbieter über den Sie betreffenden Datenbestand vollstän dig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten. 

11.5 Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Ver arbeitung für den Kunden. 

11.6 Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Web seite https://www.traide.ai/de-privacy zu finden. 


  1. Laufzeit und Kündigung 

12.1 Soweit im Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, beginnt der Vertrag mit dem  Vertragsschluss und hat eine Vertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn. 

12.2 Soweit im Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag um  weitere Vertragslaufzeiten von jeweils zwölf (12) Monaten, wenn der Vertrag nicht mit einer  Frist von vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch eine der Parteien  schriftlich gekündigt wird.

12.3 Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für traide AI liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn: 

12.3.1 der Kunde wiederholt und trotz vorangegangener Abmahnung durch traide AI verbotene In halte auf der Software einstellt; 

12.3.2 der Kunde schuldhaft gegen seine Vertraulichkeitsverpflichtung aus Ziffer 10 verstößt; oder  

12.3.3 der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines  nicht unerheblichen Teils der Vergütung nach Ziffer 7 in Verzug ist und traide AI die Kündigung  mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform  dem Kunden gegenüber abgemahnt hat. 

12.4 Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird traide AI die Kundeninhalte  löschen. traide AI ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kundeninhalte aus Sicherheitsgründen  für einen Zeitraum von vier (4) Wochen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus  zu speichern, um den Kunden vor versehentlichem Datenverlust zu bewahren. Für einen  Download der Kundeninhalte in dieser Zeit ist der Kunde selbst verantwortlich. traide AI ist  zudem berechtigt, Kundeninhalte über die Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewah 

ren, wenn traide AI hierzu gesetzlich, gerichtlich oder behördlich (insbesondere aus handels und steuerrechtlichen Gründen) verpflichtet ist oder soweit die Kundeninhalte für Buchhal tungs-, Dokumentations- und Abrechnungszwecke benötigt werden. 


  1. Änderungen dieses Vertrags 

traide AI kann diesen Vertrag nach Maßgabe dieser Ziffer 13 mit Wirkung für die Zukunft än dern, soweit dies erfolgt (i) zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Anforderungen, behördli cher Anordnungen oder Rechtsprechung, (ii) zur Umsetzung geänderter technischer Anforde rungen, (iii) zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Dienste von traide AI, (iv) zur Anpassung  

an veränderte Marktgegebenheiten, oder (v) zugunsten des Kunden. Eine Anpassung erfolgt  nur, soweit sie das vertragliche Gleichgewicht zwischen traide AI und dem Kunden nicht zu lasten des Kunden verschiebt; die Änderung einer Hauptleistungspflicht ist ausgeschlossen.  Über eine Anpassung informiert traide AI den Kunden mindestens sechs (6) Wochen im Voraus  durch eine Nachricht in Schrift- oder Textform oder innerhalb der Software. Der Kunde kann  der Anpassung widersprechen. Tut er dies nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach dem  Zugang der Mitteilung über die Anpassung, gilt seine Zustimmung zur Anpassung als erteilt.  traide AI wird den Kunden in der Mitteilung der Anpassung gesondert über die Sechs-Wochen Frist und die Rechtsfolgen seines Schweigens sowie das Datum des Inkrafttretens der Anpas sung informieren.


  1. Regulierung von Systemen künstlicher Intelligenz 

14.1 Der Kunde garantiert, dass er bei der Bereitstellung, Nutzung, Entwicklung und Betrieb des KI Systems oder KI-Modells die Anforderungen des KI-VO einhält. Der Kunde ist verpflichtet,  traide AI auf Anfrage einen dokumentierten Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen  des KI-VO vorzulegen. 

14.2 Der Kunde garantiert, dass er alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbringen wird, die zur  Durchführung interner Prozesse zur Einhaltung von unternehmensinternen und rechtlichen An forderungen an KI-Systeme bei traide AI erforderlich sind.  


  1. Schlussbestimmungen 

15.1 Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für  diese Schriftformklausel. 

15.2 Der Kunde kann gegen Forderungen von traide AI nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehal tungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuer kannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch  steht. 

15.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich. 

15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit  diesem Vertrag ist Berlin, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat  oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieses Vertrags ins Ausland verlegt  oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht  bekannt.



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 12.11.2024 


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