EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Welche Waren sind betroffen – und welche nicht?
23. Juli 2025

Copyright: Fotografiert von Ojiribeka Chidera und veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fresh_oil_palm_fruit.jpg)
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23. Juli 2025
traide
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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist mit dem Ziel in Kraft getreten, Entwaldung und Walddegradierung durch den Handel mit Rohstoffen und Produkten zu bekämpfen. Mit klar definierten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht sind Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass nur entwaldungsfreie Produkte auf den EU-Markt gelangen.
In den letzten Monaten habe ich viel zu diesem Thema im LinkedIn-Feed gelesen, aber da die betroffenen Waren in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind, scheint vielen Lesern klar zu sein, für welche Waren die Verordnung gilt. Wie bei der übrigen Verordnung steckt jedoch der Teufel im Detail. Schauen wir uns das genauer an.
Dieser Artikel soll interessierten Lesern helfen, sich im Produktportfolio zurechtzufinden, das von der Verordnung betroffen ist. Verwenden Sie diesen Artikel als Nachschlagewerk. Am besten nutzen Sie die Suchfunktion Ihres Browsers (Befehl & F), um Ihr Produkt zu finden. Wo immer im Text aus Gründen der Übersichtlichkeit „(...)“ erscheint, verweisen wir auf die Verordnung oder den Wortlaut der Kombinierten Nomenklatur. Dieser Artikel wurde sorgfältig erstellt, um genaue Informationen zu liefern. Aufgrund der Komplexität des Themas können jedoch geringfügige Abweichungen auftreten. Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns über Ihr Feedback zur Verbesserung. |
Definition von „relevanten Waren“
Die beiden Begriffe sind in Artikel 2 der Verordnung definiert.
Die Verordnung sieht folgende Produkte als „relevante Waren“ vor:
Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz.
Auf den ersten Blick mögen die aufgeführten Waren überraschend banal klingen. Im Jahr 2023, nach Veröffentlichung der Verordnung, habe ich mich gefragt, wo genau diese Produkte im Zolltarif einzuordnen sind, da insbesondere Kautschuk ein vielfältiges Produkt ist, das auch synthetisch hergestellt werden kann.
In Anhang I sind die relevanten Waren in der linken Spalte in Worten aufgeführt.
Unter welchen Positionen sind sie nun klassifiziert?
Diese „relevanten Waren“ finden sich auch in der rechten Spalte unter „Relevante Produkte“, was zunächst zu Verwirrung führen kann.
Definition von „relevanten Produkten“
Produkte, die ganz oder teilweise aus diesen Waren bestehen, sie enthalten oder mit ihnen gefüttert werden.
Wie definiert das Wörterbuch „Rohstoffe“?
Rohstoff = „jeder Stoff, wie Öl, Baumwolle oder Zucker, in seinem natürlichen Zustand, bevor er zur Verwendung verarbeitet wurde“
„Relevante Rohstoffe“ und ihre Positionen in der HS-Zollnomenklatur
Relevante Rohstoffe | HS-Positionen |
---|---|
Lebende Rinder | 0102.21 und 0102.29 |
Rohe Kakaobohnen | 1801 |
Rohe Kaffeebohnen | 0901 |
Rohe Palmnüsse und Palmkerne | 1207.10 |
Reines Palmöl und Palmkernöl aus Elaeis guineensis | 1511 und 1513.21/29 |
Naturkautschuk (Kautschuk aus Hevea brasiliensis) | 4001 |
Rohsojabohnen | 1201 |
Brennholz und direkte Nebenerzeugnisse wie Späne, Schnitzel, Äste, Wurzeln | 4401 |
Rohholz, auch entrindet, aber nicht entrindet, mit entferntem Splint oder an zwei oder vier Seiten grob zugerichtet | 4403 |
Was bedeutet „ex“ für einzelne Positionen in Anhang I?
Lange Zeit war unklar, was das Präfix „ex“ vor einzelnen Positionen in Anhang I bedeuten könnte, da diese Präfixe in der Verordnung selbst nicht näher definiert sind.
Im Laufe der Zeit hat die Europäische Kommission auf einer speziell für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) eingerichteten Informationswebsite folgende Definition des Präfixes „ex“ veröffentlicht:
Wenn vor dem HS-Code von Produkten in Anhang I ein „ex“ steht, handelt es sich bei dem in dem Anhang beschriebenen Produkt um einen „Extrakt“ aus allen Produkten, die unter den HS-Code fallen können.
Der Text enthält auch ein Beispiel:
Wenn das betreffende Produkt, z. B. „ex 4011 Neue Luftreifen aus Kautschuk“, aus einer Mischung aus synthetischem und natürlichem Kautschuk hergestellt wird, muss der Betreiber (oder Nicht-KMU-Händler) nur für den natürlichen Kautschukbestandteil die Sorgfaltspflicht erfüllen.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Verordnung nur Naturkautschuk unter der relevanten Ware „Kautschuk“, d. h. Position 4001, und auch die daraus hergestellten oder mit Naturkautschukbestandteilen hergestellten Erzeugnisse erfasst.
Welche relevanten Waren gemäß Artikel 2 sind nun betroffen?
Hinweis: nicht erschöpfende Liste
Betrachten wir nun die anderen Produkte mit dem Präfix „ex“ für die übrigen relevanten Waren:
Betroffene relevante Waren | Betroffene Produkte |
---|---|
Rinder | Rinder der Gattungen Bos, Bibos, Novibos und Poephagus |
Kakao | Bohnen, Schalen, Häute |
Kaffee | Bohnen, Schalen, Häute |
Ölpalme aus Elaeis guineensis | Nüsse und Kerne |
Kautschuk | Naturkautschuk aus Hevea brasiliensis, wie in Position 4001 definiert |
Soja | Bohnen |
Holz | von Bäumen und Sträuchern (mit einigen Ausnahmen, siehe nächster Abschnitt) |
🛑 Welche „verwandten“ Waren sind nicht betroffen? 🛑
Hinweis: nicht erschöpfende Liste
Nicht betroffene Waren | Nicht betroffene Produkte |
---|---|
Rinder | Büffel der Arten Bubalus, Syncerus und Bison |
Palmöl | Babassuöl aus Attalea speciosa |
Kautschuk | Synthetischer Kautschuk gemäß der HS-Anmerkung 4 zu Kapitel 40 (ungesättigter synthetischer Kautschuk, Thioplast, speziell modifizierter Naturkautschuk, SBR, XSBR, BR, IIR, CIIR, BIIR, CR, NBR, IR, EPDM, XNBR, NIR), aus Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle, Zelutong |
Holz | unbearbeiteter Bambus und andere holzige Stoffe für Korbmacherarbeiten, roh, gespalten oder auf Maß geschnitten (Position 1401), Holz in Form von Spänen, Flocken oder Pulver, das hauptsächlich zur Herstellung von Parfüms, in der Medizin oder zur Schädlingsbekämpfung verwendet wird (Position 1211), Holzspäne, -flocken oder -pulver, hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendet (Position 1404), Rattan |
Was gilt für Verbundwaren?
Im Mittelpunkt steht die in Anhang I aufgeführte Hauptware.
Beispiel: Schokoladentafel der Position 1806 (Kakao vs. Palmöl)
Bei einer Tafel Schokolade ist die Sorgfaltspflicht nur für den wichtigsten relevanten Rohstoff erforderlich, in diesem Fall Kakao, der in der linken Spalte des Anhangs I der EUDR aufgeführt ist.
Bei einer Tafel Schokolade (1806) ist Kakao der wichtigste relevante Rohstoff. Die Sorgfaltspflicht gilt daher für Kakaopulver (1805) und Kakaobutter (1804), jedoch nicht für eventuell verwendetes Palmöl.
Welche „relevanten Produkte“, die aus den oben genannten Rohstoffen hergestellt wurden oder diese enthalten, sind betroffen?
Hinweis: Diese Liste ist nicht vollständig.
Produkte von/mit Rindern (der Gattungen Bos, Bibos, Novibos und Poephagus)
Frisches und gefrorenes Fleisch, einschließlich zur Herstellung von Futtermitteln (0201, 0202)
Schlachtnebenerzeugnisse, für den menschlichen Verzehr geeignet, einschließlich zur Herstellung von Tierfutter (0206.10)
Leber, auch zur Herstellung von Tierfutter (0206.22)
Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 20 % Rindfleisch (ausgenommen Würste der Position 1601 oder gefüllte Teigwaren der Position 1902) (1602.50)
Leder (4107)
Erzeugnisse aus/mit Kakao
Erzeugnisse aus/mit Kaffee
Erzeugnisse aus/mit Palmöl aus „Elaeis guineensis“
Palmkernöl (1513)
Ölkuchen und andere Rückstände (2306.60)
Glycerin, als Nebenprodukt von Palmöl gewonnen (2905.45)
reine Palmitinsäure (2915.70)
reine Stearinsäure (2915.70)
reine Caprinsäure (2915.90)
reine Myristinsäure (2915.90)
reine Laurinsäure (2915.90)
reine Caprylsäure (2915.90)
vorstehend genannte Säuren, technisch aufbereitet / für industrielle Zwecke (alle 3823)
Waren aus oder mit Naturkautschuk von „Hevea brasiliensis”
Kautschukmischungen mit Naturkautschuk, nicht vulkanisiert, in flüssiger oder pastöser Form, als unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulat, Krümel oder in ähnlicher loser Form (4005)
unvulkanisierte Gummiplatten, -folien, -streifen und -stäbe, geschnitten oder bedruckt, mit Naturkautschuk (4005)
unvulkanisierte Naturkautschukstäbe, -rohre, -profile (andere als quadratisch oder rechteckig), -scheiben, -ringe und -dichtungen (4006)
Vulkanisierte Naturkautschukfäden und -kordeln (4007)
Weiche Platten, Blätter und Streifen aus Naturkautschuk, quer zur Faser geschnitten, auch bedruckt (4008)
Weiche Stäbe, Stäbchen und Profile aus Naturkautschuk (ausgenommen quadratische oder rechteckige) (4008)
Förderbänder und Antriebsriemen (auch aus Geweben, die mit Kautschuk imprägniert, bestrichen, überzogen oder mit Kautschuk laminiert sind), aus vulkanisiertem Naturkautschuk (4010)
Neue Luftreifen aus Naturkautschuk (4011)
Luftreifen aus Naturkautschuk, runderneuert oder gebraucht (…) (4012)
Luftschläuche aus Naturkautschuk (4013)
Bekleidung und Bekleidungszubehör (…) für alle Zwecke, aus weichem Naturkautschuk (4016)
Bodenbeläge und Matten, Radiergummis, Dichtungen, Boots- oder Dockfender, Luftmatratzen, Kissen und andere aufblasbare Waren, Wassermatratzen, elastische Armbänder, Tabakbeutel, Buchstaben und Zahlen für Stempel, Gummistopfen und -ringe für Vorratsgläser, Pumpenrotoren, technische Gummiteile für Maschinen und Apparate, Schwingungsdämpfer, Schmutzfänger, Bremsbeläge, Teile und Zubehör für Fahrzeuge, Platten, Blätter und Streifen (andere als rechteckige), Flicken und Pflaster für Schläuche, Hämmer mit Gummiköpfen, kleine Haushaltsgegenstände wie Saugnäpfe, Tischsets und Möbelbeine aus/mit Naturkautschuk (4016)
Natur-Hartkautschuk in allen Formen, einschließlich Abfälle und Schrott; Waren daraus (4017)
Erzeugnisse aus/mit Soja
Erzeugnisse aus Holz oder mit Holz
alle Positionen des Kapitels 44 (klicken Sie auf diesen direkten Link)
Holzpaletten, die als eigenständiges Erzeugnis verkauft werden
Zellstoff aus Holz, ausgenommen Bambuserzeugnisse und wiedergewonnene Erzeugnisse (Abfälle/Schrott) (Kapitel 47)
Papier (Erzeugnisse) aus Holz, ausgenommen Bambuserzeugnisse und wiedergewonnene Erzeugnisse(Abfälle/Schrott) (Kapitel 48)
Bücher, Zeitungen, Bilder, grafische Erzeugnisse, handgeschriebene oder maschinengeschriebene Dokumente und Pläne, aus (Zellstoff-)Holz (z. B. auch Fotografien in Holzrahmen, Holztafeln). (Kapitel 49)
Sitzmöbel (...), auch in Betten umwandelbar, und Teile davon, mit Teilen (keine mengenmäßige Beschränkung) aus Holz (9401)
Holzmöbel und Teile davon (9403.30, 9403.40, 9403.50, 9403.60, 9403.91), mit Teilen (keine mengenmäßige Beschränkung) aus Holz
Vorgefertigte Gebäude aus Holz (9406.10)
🛑 Welche ähnlichen Produkte sind nicht betroffen? 🛑
Hinweis: nicht erschöpfende Liste
Nicht betroffene Produkte aus/mit Rindern (der Gattungen Bos, Bibos, Novibos und Poephagus)
Schlachtnebenerzeugnisse, nicht für den menschlichen Verzehr geeignet
Teigwaren (Ravioli, Lasagne, Cannelloni), gefüllt mit Rindfleisch oder Rindfleischnebenerzeugnissen
Andere Lebensmittelzubereitungen mit weniger als 20 Gewichtsprozent Rindfleisch
Gewürze mit beliebigen Mengen an Rindfleisch
Würstchen der Position 1601
Suppen (Zubereitungen) mit beliebigen Mengen an Rindfleisch
Nicht betroffene Erzeugnisse aus/mit Kakao
Buttermilch, Sauermilch, Joghurt, Kefir und andere fermentierte Milcherzeugnisse mit Kakao
Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grieß, Stärke, Milchpulver oder Milch mit weniger als 40 % Kakao
Teigwaren, auch gekocht oder mit Kakao gefüllt oder zubereitet
Lebensmittel aus Getreide, Getreidekörnern oder Flocken mit weniger als 6 % Kakao („Schokoladen-Cornflakes”)
Backwaren wie Brot, Kekse, Kuchen, Waffeln und Waffeln, mit beliebigen Mengen an Kakao
Speiseeis, mit beliebigen Mengen an Kakao
Alkoholfreie Getränke mit Kakao
Alkoholische Getränke >0,5 % Alkohol mit Kakao
Arzneimittel mit Kakao
Nicht betroffene Produkte aus/mit Kaffee
Kaffee-Wachs
Extrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee (einschließlich entkoffeiniert oder mit Kaffee-Ersatzstoffen), flüssig oder pulverförmig, einschließlich Instantkaffee aus getrocknetem/gefriergetrocknetem Kaffee-Extrakt
alkoholfreie Getränke, die Kaffee enthalten
alkoholische Getränke mit >0,5 % Alkohol und Kaffee
Lebensmittelzubereitungen, die Kaffee enthalten
Nicht betroffene Produkte aus/mit Palmöl
Lebensmittel, die Palmöl enthalten, ausgenommen reines Speiseöl
Wasch- und Reinigungsmittel mit Palmöl
Nicht betroffene Produkte aus/mit Kautschuk
Alle Produkte aus/mit synthetischem Kautschuk gemäß HS-Anmerkung 4 zu Kapitel 40 (ungesättigte synthetische Stoffe, Thioplaste, speziell modifizierter Naturkautschuk, SBR, XSBR, BR, IIR, CIIR, BIIR, CR, NBR, IR, EPDM, XNBR, NIR)
Alle Produkte aus/mit Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle, Zelutong
Nicht betroffene Produkte aus/mit Soja
Gekochte oder geröstete Sojabohnen (z. B. „Edamame“)
andere Lebensmittel aus/mit Soja, ausgenommen reines Speiseöl selbst, rohe Sojabohnen und Sojamehl
Nicht betroffene Produkte aus/mit Holz
Duftpapier und mit Kosmetika oder Seife imprägniertes oder beschichtetes Papier
Papier aus 100 % recyceltem Zellstoff
Mit Diagnose- oder Laborreagenzien imprägniertes Papier
Auf Papier oder Pappe aufgebrachte Schleifmittel
Hygienetücher und Tampons, Windeln und Windeleinlagen
Handwerkzeuge mit einem Arbeitsstück aus Stahl und einem Holzgriff (nur wenn der Griff separat importiert wird, unterliegt er Anhang I (4404))
Teile von Schuhen
Spazierstöcke
Ausschließlich erkennbare Teile von elektrischen und mechanischen Geräten
Spielzeug
Holzpaletten, die in einer Sendung zu Verpackungszwecken mit den Waren geliefert werden (ohne separate Rechnungsstellung)
Bedienungsanleitungen, die in einer Sendung mit dem entsprechenden Produkt versandt werden (ohne separate Rechnungsstellung)
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