Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gilt für Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Naturkautschuk, Soja und Holz sowie für Produkte, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden, sofern sie aus diesen Rohstoffen bestehen, diese enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt sind. Produkte aus synthetischem Kautschuk, Papier aus 100 % recycelten Fasern, Bambus, Rattan und Lebensmitteln mit einem geringen Anteil der relevanten Rohstoffe sind nicht betroffen.