Kunststofftarifierung: Meisterung von Materialien und Erzeugnissen (Kapitel 39)
27. September 2023

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27. September 2023
traide
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In diesem Beitrag werden die Grundlagen der Einreihung von Kunststoffwaren in kompakter Form zusammengefasst. Was bedeutet Kunststoff im Zolltarif? Wie werden diese Erzeugnisse gruppiert? Wir werfen einen genaueren Blick darauf.
Der zolltarifliche Begriff des Kunststoffes
Die Anmerkung 1. zu Kapitel 39 bestimmt den Begriff "Kunststoff" wie folgt:
Produkte, die unter die Zolltarifnummern 3901-3911 fallen,
die dazu geeignet sind, unter äußeren Einwirkung geformt zu werden,
die ihre Form nach dem Wegfall der äußeren Einwirkung beibehalten.
Gruppierung des Kunststoffes
1) Nach dem Material
mineralischen Ursprungs (Kohle, Erdöl)
tierischen Ursprungs (Kasein, Chitin)
pflanzlichen Ursprungs (Cellulose, Proteine)
2) Nach der Herstellung
durch chemische Synthese hergestellt (z. B. Polyethylen, Polyamid, Polyurethan - Polymerisation)
künstlich hergestellt (chemische Umwandlung natürlicher Materialien!)
3) Nach den Eigenschaften
thermoplastische Kunststoffe, die bei Hitze erweichen. Sie lösen sich in Lösungsmitteln auf, lassen sich formen und härten beim Abkühlen aus.
duroplastische Kunststoffe, die bei Hitze aushärten. Sie lösen sich nicht in Lösungsmitteln auf und können nicht erneut geformt werden.
4) Nach der Erscheinungsform
Rohmaterial (Primärformen)
Halberzeugnisse
Fertigerzeugnisse
Kunststoff Rohmaterialien (inkl. Abfälle; Pos. 3901 - 3915)
Hierher gehören Flüssigkeiten und Pasten, einschließlich Dispersionen (Emulsionen und Suspensionen) und Lösungen —> Zugabe von Weichmachern, Stabilisatoren, Füllstoffen und Farbstoffen ist erlaubt, aber die Prüfung des Lösungsmittelgehalts ist erforderlich.
Blöcke von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver (einschließlich Formmassen), Granulate, Flocken und ähnliche lose Formen. Zugabe von Weichmachern, Stabilisatoren, Füllstoffen und Farbstoffen ist erlaubt.

Kunststoff Fertigerzeugnisse (Pos. 3922 - 3926)
In diesem Kapitel sprechen wir von fertigen Kunststoffwaren, wenn ein bestimmtes Produkt nicht den Tarifierungsbedingungen für die oben definierten Halberzeugnisse entspricht:
Badewannen, Duschwannen (Pos. 3922),
Kunststoffverpackungen: Beutel, Schachteln, Kisten usw. (Pos. 3923),
Tischgeschirr: Teller, Tassen, Schalen, Messer, Gabeln, Löffel usw. (Pos. 3924),
Küchenutensilien: Kochgeschirr, Aufbewahrungsbehälter und -boxen, Messbecher usw. (Pos. 3924),
Andere Haushaltswaren: Mülltonnen, Eimer, Gießkanne, Lebensmittelbehälter, Vorhänge, Tischdecken usw. (Pos. 3924),
Hygiene- oder Toilettenartikel: Bettpfannen, Schnuller, Fingerlinge, Seifenhalter, Handtuchhaken, Zahnbürste (Pos. 3924),
Bei Bauarbeiten verwendete Kunststoffprodukte: Tanks, Türen, Fenster (Pos. 3925),
Andere Waren: Skulpturen, Dekorationsgegenstände, Bekleidungsartikel, Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit: Schrauben, Unterlegscheiben usw. (Pos. 3926).
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