Rücksendungen und Rückwaren im Zusammenhang mit Zollgebühren

Lilla Zsitnyanszky

27. Juni 2023

English Version

Die meisten E-Commerce-Unternehmen sind mit vielen Rücksendungen von Waren konfrontiert. Oft auch aus dem Ausland, sofern die Produkte international versendet werden. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten zollrechtlichen Aspekte und Schritte im Zusammenhang mit Rücksendungen und Retouren aus dem Ausland. 

Was bedeutet Rückwaren?

"Rückwaren" sind Waren, die aus der EU exportiert wurden und entweder beabsichtigt ist, sie wieder in die EU zu importieren, oder die aufgrund besonderer Umstände zurückgebracht werden müssen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, können Rückwaren ohne Einfuhrabgaben (= Zölle und in der Regel Einfuhrumsatzsteuer) wieder in den freien Verkehr der EU überführt werden. Dies gilt auch für Teilmengen sowie Teile und Zubehör von zuvor ausgeführten Waren. Wichtig ist, dass nachgewiesen werden kann, dass die eingeführte und die zuvor ausgeführte Ware identisch ist ("Nämlichkeitsnachweis").

Damit Waren als Rückwaren behandelt werden können, müssen sie ursprünglich aus der EU stammen und tatsächlich aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt worden sein. Außerdem müssen sie in der Regel innerhalb von drei Jahren wieder in die EU importiert und zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, um ihren ursprünglichen zollrechtlichen Status zurückzuerhalten.

Hinweis: Auch bei zurückgesandten Waren müssen die Vorschriften für Verbote und Beschränkungen (VoB) bei der Einfuhr eingehalten werden.

Welche Unterlagen sind bei der Wiedereinfuhr nötig?

Um Rückwaren in die EU wieder einzuführen, müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Wenn der Warenwert über 1.000 Euro oder das Gewicht über 1.000 kg beträgt, ist eine Einfuhranmeldung erforderlich.

Die Anmeldung kann elektronisch im ATLAS-System mit Verfahrenscode 4010 erfolgen / dem Einheitspapier (im Feld 37) oder mündlich mittels Handelsrechnung erfolgen. 

Zusätzlich muss einer der folgenden Ausfuhrnachweise vorgelegt werden: 

  • eine Kopie der Ausfuhranmeldung

  • eine Kopie der Ausgangsrechnung oder des Ausfuhrlieferscheins 

  • oder andere Beweisunterlagen wie Schriftverkehr und Prospekte.

Es ist wichtig, den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei den importierten Waren um Rückwaren handelt und dass diese ursprünglich aus der EU stammen und tatsächlich aus dem Zollgebiet der EU ausgeführt wurden. Dies kann in der elektronischen Zollanmeldung in einem der Freitextfelder oder mit dem Formular 0328 "Angaben zum Nachweis der Rückwareneigenschaft" erfolgen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Zollvorschriften je nach Land und Region unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Wiedereinfuhr von Rückwaren über die spezifischen Zollbedingungen zu informieren. 




traide Unterstützung

Obwohl die Anwendung der HS-Codes (6-stellige Warentarifnummer) weltweit einheitlich sein sollte, gibt es Fälle auf Unterpositionsebene (z. B. bei 8-stelligen Nummern), bei denen die Tarifnummer individuell angepasst werden muss. 

Mit traide AI können Sie die richtige Zolltarifnummer ermitteln.

Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich an die Zollbehörden wenden oder auch auf traide AI zurückgreifen. Mit Hilfe von traide AI können Sie die richtige Zolltarifnummer ermitteln und somit mögliche Fehler bei der Einfuhr von Rückwaren vermeiden. 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns unter info@traide.ai wenden.

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