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US-Zölle auf Stahlprodukte: Betroffene Waren und Abgrenzung zu nicht-gelisteten Waren

12. März 2025

Copyright: By Heribert Pohl, CC BY-SA 2.0 (commons.wikimedia.org/wiki/File:Stillgelegtes_Hoesch_Stahlwerk_in_Dortmund_---_decommissioned_steel_mill_in_Dortmund_)

Veröffentlicht

12. März 2025

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Einleitung

Die Vereinigten Staaten haben im Rahmen von Section-232-Handelszölle auf eine Reihe von Stahlprodukten eingeführt. Diese Maßnahmen betreffen spezifische (Unter-)positionen des Harmonisierten Systems (HS) und sollen den US-amerikanischen Stahlsektor vor übermäßigen Importen schützen.

In diesem Fachartikel werden die von den US-Zusatzzöllen betroffenen HS-Positionen aus den Kapiteln 72 und 73 des HS-Systems detailliert analysiert und von nicht-gelisteten Positionen abgegrenzt.

Entscheidend für die korrekte Einreihung von Stahlartikeln sind die HS-Anmerkungen zum Abschnitt XV sowie zu den Kapiteln 72 und 73. Sie definieren einzelne Produkte, deren zulässige Bearbeitungen sowie deren Legierungen.

Betroffene HS-Positionen

Die von den Zusatzzöllen betroffenen Stahlprodukte sind unter spezifischen Zusatzzollnummern (HTSUS 9903.81.87 bis 9903.81.93) gelistet. Diese umfassen:

Flachgewalzte Erzeugnisse
  • HS-Positionen: 7208, 7209, 7210, 7211, 7212, 7225, 7226

  • Enthalten sind warme und kaltgewalzte Bänder und Bleche aus Eisen oder Stahl.

  • Die Definition dieser Erzeugnisse gemäß der HS-Nomenklatur gemäß Anmerkung 1 k zu Kapitel 72 legt fest, dass flach gewalzte Produkte einen rechteckigen (nicht quadratischen) Querschnitt haben und bestimmte Dicken-Breiten-Verhältnisse aufweisen müssen.

  • Ausgenommen sind bestimmte legierte und spezial beschichtete Stahlsorten, die nicht unter diese HS-Positionen fallen (zum Beispiel edelmetallplattierte Erzeugnisse → Kapitel 71).

Stäbe und Walzdraht
  • HS-Positionen: 7213, 7214, 7215, 7227, 7228

  • Diese Positionen umfassen Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (HS 7213), Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, der nur geschmiedet, warmgewalzt, warm gezogen oder warm stranggepresst ist, auch nach dem Walzen verwunden (HS 7214), anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (HS 7215), Walzdraht aus anderem legierten Stahl (HS 7227) sowie Stabstahl und Profile aus anderem legierten Stahl sowie Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl (HS 7228).

  • Stäbe sind gemäß Anmerkung 1m zu Kapitel 72 massive, nicht aufgerollte Erzeugnisse mit über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt in verschiedenen geometrischen Formen

  • Walzdraht ist gemäß Anmerkung 1l zu Kapitel 72 ein warmgewalztes, in Ringen aufgewickeltes Stahlerzeugnis mit gleichbleibendem Querschnitt, z. B. rund, oval, rechteckig oder mehreckig. Es kann Oberflächenstrukturen wie Rippen oder Einschnitte aufweisen, etwa für Betonarmierungsstähle.

Profile (Winkel, Formen und Abschnitte)
  • HS-Position: 7216 (außer 7216.61.00, 7216.69.00 und 7216.91.00)

  • Diese umfassen gemäß Anmerkung 1n zu Kapitel 72 standardisierte Profilformen.

  • Nicht von den Zusatzzöllen betroffen sind aus kalt hergestellten Vormaterialien gefertigte Winkel, Formen und Abschnitte

  • Profile sind massive Erzeugnisse mit über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt, die weder den Begriffsbestimmungen für Stäbe noch für Draht entsprechen. Sie können gemäß Anmerkung 1n zu Kapitel 72 durch Walzen, Strangpressen, Ziehen, Schmieden oder Formen hergestellt werden.

Drähte
  • HS-Positionen: 7217, 7229

  • Beinhaltet gezogene Stahldrähte unterschiedlicher Zusammensetzung, ausgenommen spezielle Drähte für elektronische Anwendungen.

  • Draht ist gemäß Anmerkung 1o zu Kapitel 72 als kalt geformtes, mit über die gesamte Länge gleichbleibendem Querschnitt, in Rollen oder Ringen vorliegendes Erzeugnis definiert.

  • Drähte im Sinne der Position 7217 umfassen keine Metallgarne und metallisierten Garne sowie mit Draht verstärkte Bindfäden und Seile (HS 5605, 5607), überzogene Schweißelektroden (HS 8311), Sägezahndraht für Kratzengarnituren (HS 8448), isolierte Drähte für die Elektrotechnik, einschließlich Lackdrähte (HS 8544) sowie Musiksaiten (HS 9209).

Röhren und Hohlprofile
  • HS-Positionen: 7304, 7305, 7306

  • Enthalten sind nahtlose und geschweißte Rohre aus Eisen oder Stahl.

  • Rohre sind gemäß Anmerkung 9e zu Abschnitt XV hohle Erzeugnisse mit gleichmäßigem Querschnitt über die gesamte Länge.

  • Nicht zur Position 7304, 7305 oder 7306 gehören Schläuche aus Eisen oder Stahl, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken, einschließlich thermostatischer Dehnungsausgleicher und Dehnfugen (HS 8307), sowie Auspuffkrümmer für Kolbenverbrennungsmotoren (HS 8409), andere Teile von Maschinen und Apparaten des Abschnitts XVI, Auspufftöpfe und -rohre für Fahrzeuge des Kapitels 87 (z. B. HS 8708 oder 8714) sowie Sattelstangen und Fahrradrahmen (HS 8714). Ebenfalls ausgeschlossen sind Rohre, die zu eindeutig erkennbaren Waren verarbeitet wurden und entsprechend anderen Positionen zuzuordnen sind.

Halbfabrikate und Vormaterialien
  • HS-Positionen: 7206, 7207, 7224

  • Dies umfasst Stahlknüppel, Brammen und Vorwalzprodukte, die als Ausgangsmaterial für die Weiterverarbeitung dienen.

  • Halbzeuge sind gemäß Anmerkung 1 ij) zu Kapitel 72 als strang gegossene oder warmgewalzte massive Erzeugnisse definiert. Diese Erzeugnisse sind nicht aufgerollt.

Edelstahlprodukte (rostfreie Produkte)
  • HS-Positionen: 7218, 7219, 7220, 7221, 7222, 7223

  • Enthalten sind rostfreie Stahlerzeugnisse in allen, oben genannten Formen

  • Die Definition für nicht rostenden Stahl gemäß Anmerkung 1e zu Kapitel 72 erfordert mindestens 10,5% Chrom und höchstens 1,2% Kohlenstoff.

Weitere derivative Produkte
  • Bestimmte Eisen- und Stahlprodukte aus Kapitel 73, wie Verbindungselemente (Schrauben, Muttern), Rohre und Rohrverbindungsstücke sowie Behälter und Tanks.

Zusätzlich unterliegen gemäß Position 9903.81.89, 9903.81.90 sowie 9903.81.91 des HTSUS ab dem 12. März 2025 sämtliche gelistete, importierte Eisen- oder Stahl-Folgeprodukte den Zusatzzöllen, sofern sie in einem anderen Land nicht aus Stahlartikeln verarbeitet wurden, die in den Vereinigten Staaten geschmolzen und gegossen wurden.

Dies betrifft die folgenden (Unter-)positionen (nicht abschließend):

Betroffene (Unter-)Position

Warenbeschreibung

7317, 7318

Befestigungselemente und Verbindungsteile aus Eisen oder Stahl wie Nägel, Klammern, Schrauben, Bolzen, Muttern, Unterlegscheiben und ähnliche Artikel

8708

Konstruktions- und Bauteile aus Eisen oder Stahl wie Stanzteile für Stoßfänger und Karosserien von Fahrzeugen

7301, 7307, 7310, 7311

Rohre, Fittings und Behälter aus Eisen oder Stahl, darunter Leitungsrohre, Tanks und Druckbehälter

8431.31.00

Stahlteile für Maschinen der Positionen 8425 bis 8430, speziell für Personen- oder Lastenaufzüge (außer kontinuierlich arbeitende Aufzüge, Schachtaufzüge oder Rolltreppen)

8431.42.00

Stahlteile für Bulldozer oder Angledozer-Schilde

8431.49

Stahlteile für verschiedene Erdbewegungsmaschinen, darunter Derrickkrane, Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken, fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren, selbstfahrende Planiermaschinen, Bagger, Schaufellader, Straßenwalzen sowie Maschinen zur Bodenverdichtung oder zum Bergbau

8432.10.00

Pflüge aus Stahl

8432.90.00

Stahlteile für landwirtschaftliche Maschinen zur Bodenbearbeitung oder Pflanzenpflege, einschließlich Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze

8547.90.00

Isolierteile aus Isolierstoffen aus Stahl, für elektrische Maschinen, Apparate oder Installationen

9403.20.00

Möbel aus Metall (außer Büromöbel)

9405.99.00

Stahlteile für Leuchten, Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer), beleuchtete Schilder und Werbetafeln.

9406.20.00

Fertigbaumodule aus Stahl

9406.90.01

Vorgefertigte Gebäude mit Stahlteilen

Diese Regelung stellt sicher, dass auch bestimmte verarbeitete Stahlprodukte aus verschiedenen Industrien, darunter Bauwesen, Landwirtschaft, Maschinenbau und Elektrotechnik, in den Geltungsbereich der Zusatzzölle fallen.

Unternehmen, die solche Produkte importieren, sollten dies bei ihrer Beschaffungsstrategie berücksichtigen, um mögliche zusätzliche Kosten und Zolllasten in den USA zu kalkulieren.

Auswirkungen der aktuellen US-Zusatzzollregelungen

Am 10. Februar 2025 wurde eine neue Proklamation unterzeichnet, die ab dem 12. März 2025 sämtliche zuvor gewährten Ausnahmen und Quotenregelungen für Stahlimporte aufhebt. Damit unterliegen nun alle Stahlimporte, unabhängig vom Ursprungsland, einem einheitlichen Zollsatz von 25%.

Zuvor konnten Unternehmen für bestimmte hoch spezialisierte Stähle Zollausnahmen beantragen, insbesondere wenn diese nicht in ausreichender Menge oder Qualität in den USA produziert wurden. Diese betrafen häufig:

  • Werkzeugstähle

  • Nicht-rostende Sonderstähle für chemische oder Hochtemperaturanwendungen

  • Silicium-Elektrostähle für Transformatoren oder Elektromotoren

  • Hochmanganstähle mit über 1,65% Mangan für extreme Verschleißfestigkeit

Mit der neuen Proklamation vom Februar 2025 wurde das gesamte Ausschlussverfahren eingestellt, und alle bisherigen generellen Zollausnahmen (General Approved Exclusions, GAEs) werden zum 12. März 2025 widerrufen. Dadurch sind nun auch hoch spezialisierte Stähle, die zuvor möglicherweise von den Zöllen ausgenommen waren, betroffen. Unternehmensspezifische Ausnahmen, die vor dem 12. März 2025 gewährt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum oder bis zur Erschöpfung des genehmigten Volumens gültig.

Fazit

Die US-Zusatzzölle betreffen eine breite Palette von Stahlerzeugnissen der Kapitel 72 und 73, einschließlich hoch spezialisierter Stähle, für die zuvor mögliche Ausnahmen bestanden. Da sämtliche allgemeinen Ausnahmen zum 12. März 2025 aufgehoben wurden, müssen Unternehmen ihre Importstrategien entsprechend anpassen und mögliche zusätzliche Kosten berücksichtigen. Eine genaue Abgrenzung und strategische Zollplanung sind essenziell, um finanzielle Risiken zu minimieren.

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