2-in-1 Body Wash & Shampoo: So reihen Sie wie ein Experte ein
21. August 2024

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Veröffentlicht
21. August 2024
traide
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Informationen bereitstellen
Wenn ein Experte ein Produkt in den Zolltarif einreihen möchte, so sammelt er zunächst alle Informationen, die allgemein für die Einreihung hilfreich sind beziehungsweise hilfreich sein könnten.
Für unsere Flüssigseife „2-in-1 Body Wash & Shampoo“ sind folgende Informationen relevant:
Welchen Zweck / Funktion hat das Produkt? → Flüssigseife zum Waschen der Haut und der Haare
Welche Inhaltsstoffe hat das Produkt? → Wasser, Kokosnuss-Sulfat, milder Reinigungsschaum, Salz, Panthenol (Pro-Vitamin B5), Mandelöl, pflegender Emulgator, sanfter Tensidkomplex, Duftstoff, Milchsäure, Zitronensäure, Konservierungsmittel, Bitterstoff, Farbstoff (CI 16255).
Verpackung: 0,25-Liter-Kunststoffflasche mit Dispenser
💡 Experten-Tipp: Je genauer die Informationen sind, die Sie bereithalten bzw. mit denen Sie unsere Tarifierungslösung “traideGo” füttern, desto rascher kommen Sie zu einer genauen Einreihung
Allgemeine Vorschriften (AV) beachten
Die sogenannten „Allgemeinen Vorschriften zur Auslegung des Harmonisierten Systems“ (oder kurz „AV“) stellen die Spielregeln dar, um am Ende die argumentativ korrekte Zolltarifnummer zu finden. Dabei müssen die AVs nacheinander angewendet werden.
Wortlaut der Position sowie Anmerkungen dazu (AV 1)
☝ Die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hinweise. Maßgebend für die Einreihung sind der Wortlaut der Positionen (Anm.d. Autors.: Beschreibung bei den ersten vier Ziffern der Zolltarifnummer) und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln (…)

Folgender Wortlaut kommt infrage:
👉 Position 3305: „Zubereitete Haarbehandlungsmittel“
Wenn wir nur ein Shampoo einreihen würden, träfe diese Position zu.
Doch unsere Flüssigseife ist auch zum Waschen der Haut geeignet.
Gibt es nun eine weitere Position, die infrage käme?
👉 Position 3401: „organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, als Flüssigkeit oder als Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife“
Wenn wir nur ein Waschmittel für die Haut einreihen würden, träfe diese Position zu.
Gemäß AV 1 müssen auch die Anmerkungen beachtet werden. Welche Anmerkungen kommen infrage?
👉 Anmerkung 1b zum Kapitel 33: "Zu diesem Kapitel gehören nicht: Seifen und andere Erzeugnisse der Nr. 3401
👉 Anmerkung 1c zum Kapitel 34: "Zu diesem Kapitel gehören nicht: Haarwaschmittel, (…), Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthaltend (3305)"
Hier kann man erkennen, dass die Anmerkung 1c zum Kapitel 34 Shampoos zulässt, die auch Seife enthalten. Doch so klar ist die Ausgangslage nicht.
Wie entscheide ich mich nun für eine Zolltarifnummer?
Mithilfe der AVs müssen wir uns am Ende für eine Zolltarifnummer entscheiden. Welche weiteren AVs gibt es?
Unvollständige und unfertige Waren (AV 2a)
☝ Jede Anführung einer Ware in einer Position gilt auch für die unvollständige oder unfertige Ware, wenn sie im vorliegenden Zustand die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware hat
→ Da die AV 2a uns in diesem Fall nicht betrifft, lesen wir weiter.
Zusammengesetzte Waren und Mischungen (AV 2b)
☝ Jede Anführung eines Stoffes in einer Position gilt für diesen Stoff sowohl in reinem Zustand als auch gemischt oder in Verbindung mit anderen Stoffen. (…) Solche Mischungen oder aus mehr als einem Stoff bestehende Waren werden nach den Grundsätzen der Allgemeinen Vorschrift 3 eingereiht
→ Da diese Vorschrift auf unser Produkt zutrifft, müssen wir einen Blick auf die AV 3 werfen.
Genauere Warenbezeichnung der infrage kommenden Positionen (AV 3a)
☝ Die Position mit der genaueren Warenbezeichnung geht den Positionen mit allgemeiner Warenbezeichnung vor
→ Da beide Warenbezeichnungen der Positionen 3305 sowie 3401 unsere 2-in-1-Flüssigseife gleich genau beschreiben, können wir hier uns nicht für eine Position entscheiden. Betrachten wir nun die weiteren AVs.
Wesentlicher Charakter der zusammengesetzten Ware (AV 3b)
☝ Mischungen, Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen, und für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen, die nach der Allgemeinen Vorschrift 3 a) nicht eingereiht werden können, werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht, wenn dieser Stoff oder Bestandteil ermittelt werden kann
→ Da wir eine Flüssigseife einreihen, die sowohl zum Waschen der Haut als auch zum Waschen der Haare („2-in-1“) vorgesehen ist, kann der wesentliche Charakter objektiv nicht bestimmt werden. Wir müssen nun einen Blick auf die AV 3c werfen.
Wesentlicher Charakter nicht eruierbar (AV 3c)
☝ Ist die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 3 a) und 3 b) nicht möglich, wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zugewiesen
→ Wir erinnern uns an die beiden zu Beginn gefundenen Positionen 3305 sowie 3401.
Was ist mit den Erläuterungen des Harmonisierten Systems?
Wenn Sie im August 2024 beim Elektronischen Zolltarif (EZT) sowie beim Schweizer Tares die Erläuterungen zur Position 3305 (ErlKN Pos. 3305 (HS) RZ 05.1) konsultieren, so werden Sie feststellen, dass dort Shampoos, die auch als Hautreinigungsmittel der Position 3401 verwendet werden können, dennoch in der Position 3305 verbleiben:
Shampoos, die Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthalten und zusätzlich als Flüssigseife, Hautreinigungsmittel oder Schaumbad verwendet werden, gehören ebenfalls zu dieser Position.
Diese Erläuterung wurde vom Ausschuss für das Harmonisierte System (HS) der Weltzollorganisation (WZO) an seiner 22. Sitzung im März 2022 beschlossen und Anfang 2023 von der EU übernommen, nachdem die EU ein ursprüngliches Avis aus dem Jahr 2014, das ebenso auf die AV 3c verwies, wieder aufhob.
Die EU erklärt die Entscheidung des Ausschusses für das HS folgendermaßen:
Es wurde in die HS-Position 3305 eingereiht, weil man Anmerkung 1 c) zu Kapitel 34 des HS für anwendbar hielt, wonach „Haarwaschmittel (Shampoo), Zahnpflegemittel, Rasiercreme und -schaum und zubereitete Badezusätze, Seife oder andere organische grenzflächenaktive Stoffe enthaltend“ nicht zu diesem Kapitel gehören, sondern in die Positionen 3305, 3306 oder 3307 einzureihen sind.
Bedeutung der Erläuterungen zum HS im globalen Handel
Ich würde gerne darauf hinweisen, dass Erläuterungen, die aufgrund einer Aufhebung eines früheren Avis/Erläuterung ergänzt oder angepasst werden, für die Teilnehmer des HS nicht automatisch bindenden Charakter haben.
Die Weltzollorganisation schreibt auf ihrer Website dazu:
Recommendations do not bind the Contracting Parties to the HS, except where it concerns a Recommendation to amend the HS itself.
Die Verbindlichkeit solcher Erläuterungen muss zunächst auf (supra-)nationaler Ebene festgestellt werden. Sofern Erläuterungen nicht öffentlich einsehbar sind, was in vielen Ländern leider der Fall ist, ist eine saubere Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften von entscheidender Bedeutung. Dies ermöglicht es, gegenüber den Zollbehörden zu argumentieren, auch wenn keine Erläuterungen für die Öffentlichkeit einsehbar sind.
Anhand des vorliegenden Beispiels lässt sich erkennen, dass die Einreihung von Waren in die Nomenklatur des Harmonisierten Systems stets eine Frage der Interpretation ist. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich mit den geltenden Richtlinien vertraut machen und diese gegenüber den Zollbehörden transparent und proaktiv kommunizieren.
Fazit
Da die Position 3401 in der Nomenklatur nach Position 3305 erscheint, würde unsere Flüssigseife aufgrund der AV 3c in die Position 3401 eingereiht. Aufgrund der Erläuterungen zur Position 3305, die aber auf die Einreihung aufgrund der AV 1 (und AV 6) verweisen, wird das Produkt in der EU und in der Schweiz der Position 3305 zugewiesen.
☝ 3305.10.00 „Haarwaschmittel“
Wie sieht die Warenbeschreibung von traideGo dazu aus?
Wenn Sie die zu Beginn zusammengestellten Informationen bei unserer Tarifierungslösung „traideGo“ eingeben, erhalten Sie folgende Antwort:
Die Beschreibung des Produkts »2-in-1 Body Wash & Shampoo« deutet darauf hin, dass es sich um eine Zubereitung handelt, die sowohl zum Waschen der Haut als auch der Haare verwendet wird. Die Zusammensetzung enthält typische Inhaltsstoffe für solche Produkte, wie Tenside, Pflegestoffe und Konservierungsmittel.
Gemäß den Informationen aus den Entscheidungen von verschiedenen Verbindlichen Zolltarifauskünften ist bei Produkten, die sowohl zum Waschen der Haut als auch der Haare verwendet werden können und bei denen kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelt werden kann, die Einreihung nach der Allgemeinen Vorschrift 3 c) vorzunehmen. Dies bedeutet, dass das Produkt in die Position einzureihen ist, die in der Nomenklatur zuletzt genannt wird.
Da das Produkt sowohl Eigenschaften eines Haarwaschmittels (Position 3305) als auch eines Hautwaschmittels (Position 3401) aufweist und kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelt werden kann, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte Position, die für Hautwaschmittel vorgesehen ist.
Die korrekte Tarifnummer für das Produkt »2-in-1 Body Wash & Shampoo« ist daher:
34013000: Erzeugnisse und Zubereitungen, organisch, grenzflächenaktiv, zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife.
Diese Einreihung ist konsistent mit einer Entscheidung DEBTI30275/22-1, die ein ähnliches Produkt betrifft, das sowohl zum Waschen der Haare als auch der Haut verwendet wird und bei dem der charakterbestimmende Bestandteil nicht ermittelt werden konnte.
Anm. des Autors: Beim Hinweis auf die Erläuterung ErlKN Pos. 3305 (HS) RZ 05.1 antwortete traide's AI wie folgt:
Entschuldigen Sie bitte das Versehen. Unter Berücksichtigung der Erläuterungen zur Position 3305, insbesondere Erläuterungen Position 3305 (2), wo ein Haarwaschmittel (Shampoo) mit spezifischen Inhaltsstoffen beschrieben wird, das für den Einzelverkauf aufgemacht ist, sollte das Produkt "2-in-1 Body Wash & Shampoo" genauer betrachtet werden.
Das Produkt in Ihrer Anfrage ist als Flüssigseife zum Waschen der Haut und der Haare beschrieben, was darauf hindeutet, dass es sowohl die Funktionen eines Shampoos als auch eines Hautwaschmittels erfüllt.
Die Entscheidung DEBTI5796/23-1 unterstützt diese Einreihung, da dort ein ähnliches Produkt als zubereitetes Haarwaschmittel (Shampoo) in die Unterposition 3305 1000 der Kombinierten Nomenklatur eingeordnet wurde.
Daher würde ich vorschlagen, dass das Produkt "2-in-1 Body Wash & Shampoo" unter die Tarifnummer 33051000 einzureihen ist, da es als Shampoo zur Behandlung der Haare und der Haut bezeichnet wird und in einer Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt.
Anm. des Autors: Die von traideGo erwähnte verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI30275/22-1 scheint noch immer gültig zu sein.