Die uvZTA – Eine Kurze Erklärung zur Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke
Lilla Zsitnyanszky
1. Dezember 2023
Es gibt viele Informationen über verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA), aber auch ein interessantes Thema: die unverbindlichen Zolltarifauskünfte für Umsatzsteuerzwecke. Dieses Mal werden wir uns genauer mit den unverbindlichen Zolltarifauskünften (uvZTA) für Umsatzsteuerzwecke befassen.
Steuerbegünstigte Umsätze (7% vs. 19%)
Nur bestimmte Produkte wie Lebensmittel, Bücher, Kunstgegenstände und andere in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (UStG) aufgeführte Gegenstände unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Dieser Satz gilt für Lieferungen, Einfuhren aus Drittländern, innergemeinschaftliche Erwerbe und Vermietungen. Andere Gegenstände, die nicht in Anlage 2 aufgeführt sind, werden mit dem Regelsteuersatz von 19% besteuert, es sei denn, es liegt eine Steuerbefreiung gemäß Abschnitt 2 des UStG vor.
Abgrenzung der begünstigten Gegenstände nach dem Zolltarif
Die begünstigten Gegenstände sind in Anlage 2 zum UStG aufgeführt, und ihre Einreihung im Zolltarif (Kapitel, Position oder Unterposition) bestimmt ihren Steuersatz. Wenn ein benannter Gegenstand in einem Kapitel, einer Position oder Unterposition steht, auf die in Anlage 2 zum UStG verwiesen wird, gilt automatisch der ermäßigte Steuersatz. Die Zuordnung dieser Gegenstände zum Zolltarif erfolgt nach den zolltarifrechtlichen Regeln.
Unverbindliche Zolltarifauskünfte für Umsatzsteuerzwecke
Wenn es Unsicherheiten bezüglich der Anwendung der Steuerermäßigung auf eine Lieferung oder innergemeinschaftlichen Erwerb gibt, kann man sich für eine Klärung an das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) wenden. Alternativ können auch die Landesfinanzbehörden, wie beispielsweise die Finanzämter, eine uvZTA für Umsatzsteuerzwecke beantragen.
Online-Antrag
Ein Online-Antrag über das https://www.zoll-portal.de/ mit einem Benutzerkonto ist möglich. Nach der Antragstellung erhält man eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument. Dieses Dokument ermöglicht es, Muster oder Proben beizufügen. Die uvZTA wird schließlich in das elektronische Postfach im Zoll-Portal geliefert, und man wird per E-Mail über den Eingang informiert.
Antrag per Post
Um eine uvZTA für Umsatzsteuerzwecke zu erhalten, sollte man das Formular Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke (Formular 0310) von der Website der Zollverwaltung herunterladen und ausfüllen. Anschließend sollte der Antrag an den zuständigen Dienstort des BWZ versendet werden. Die uVZTA wird dann in schriftlicher Form per Post zugeschickt.
Die uvZTA enthält einen Hinweis zum derzeit geltenden Umsatzsteuersatz und wird dem Antragsteller, seinem zuständigen Finanzamt und der übergeordneten Finanzbehörde zur Verfügung gestellt. Die Auskunftserteilung ist gebührenfrei. Es ist wichtig zu beachten, dass alle Angaben in der uvZTA, insbesondere der Umsatzsteuersatz, unverbindlich sind. Sie gewähren keinen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Einreihung im Zolltarif.
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Es gibt sehr viele Informationen und rechtliche Vorschriften, was man bei Tarifierung beachten sollte. Wenn die Einreihung falsch ist, ist alles falsch: Abgabenerhebung, Ausfuhranmeldung, Präferenzrecht, Umschlüsselung Exportkontrolle, Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer usw.
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