Kakao und Zubereitungen aus Kakao (Kapitel 18)

Lilla Zsitnyanszky

24. November 2023

English Version

Willkommen bei unserem neuesten Blogbeitrag, in dem wir uns einem köstlichen Thema widmen: der Tarifierung von Kakao und Kakaoprodukten. Welche Besonderheiten müssen bei der Tarifierung beachtet werden? Warum wird weiße Schokolade nicht gemäß dem Zolltarif als Schokolade betrachtet? Die Antwort finden Sie direkt unten.

Die folgenden Erzeugnisse werden des Kapitels 18 zugeordnet:

  • Roh, geröstete, ganze oder gebrochene Kakaobohnen (Pos. 1801).

  • Nebenprodukte und Rückstände bei der Herstellung von Kakaopulver oder Kakaobutter (Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall) (Pos. 1802).

  • Kakaomasse (Pos. 1803).

  • Kakaobutter, -fett und -öl (Pos. 1804). 

  • Kakaopulver ohne Zucker oder andere Süßmittel (Pos. 1805).

  • Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (Pos. 1806).

Einreihung von kakaohaltigen Lebensmittelprodukten

Grundsätzlich ist festzustellen, dass sämtliche Lebensmittelprodukte aus der Süßwarenindustrie, die jegliche Menge an Kakao enthalten, gesüßtes Kakaopulver, Schokoladenpulver, Schokoladenglasur und im Allgemeinen alle kakaohaltigen Lebensmittelprodukte dem Kapitel 18 zugeordnet werden. 

Es gibt jedoch Produkte, die nicht in dieses Kapitel eingeordnet werden können. Diese sind folgende:

Schokolade vs. weiße Schokolade

Schokolade setzt sich aus Kakaomasse, Kakaobutter und Zucker zusammen. Allerdings können auch Zutaten wie Milch, Kaffee, Nüsse, Mandeln, Orangenschalen usw. hinzugefügt werden. Schokolade und Schokoladenprodukte können in Form von Blöcken, Tafeln, Tabletten, Riegeln, Pralinen, Kügelchen, Partikeln oder Pulverprodukten auftreten. Alternativ können sie als gefüllte Produkte mit Creme, Früchten, Alkohol, anderen Spirituosen usw. erhältlich sein.

Allerdings wird weiße Schokolade, die aus Zucker, Kakaobutter, Milchpulver und Geschmacksstoffen besteht und höchstens geringe Mengen an Kakao enthält, in Position 1704 als Zuckerware eingereiht (Kakaobutter wird nicht als Kakao betrachtet.)

traide Unterstützung

Es gibt sehr viele Informationen und rechtliche Vorschriften, was man bei Tarifierung beachten sollte. Wenn die Einreihung falsch ist, ist alles falsch: Abgabenerhebung, Ausfuhranmeldung, Präferenzrecht, Umschlüsselung Exportkontrolle, Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer usw. 

Warum traide AI?

Wir bei traide widmen uns voll und ganz der Zolltarifnummer. Wir verfolgen das Ziel mit Traide ein intelligentes Softwarepaket anzubieten, das die Vollständigkeit, Aktualität und Integrität des kompletten Produktwarenstamms eines Unternehmens (manchmal Millionen von Produkten) nach zolltarifrechtlichen Anforderungen erreicht und über die Zeit aufrecht erhält. Darüber hinaus adressieren wir die Probleme, die bereits vor dem eigentlichen Tarifierungsprozess auftreten und diesen somit maßgeblich beeinflussen. Zum Beispiel betrifft das insbesondere die Qualität der Produktbeschreibung die oft unzureichende Informationen bereithält, oder diese Informationen unstrukturiert und verteilt vorliegen (z.B. im HTML Format auf einem Webshop oder in Produktdatenblättern).

Traide stellt im Kern der Software einen intelligenten digitalen Zolltarifexperten dar. Er hilft zum einen, schnell die richtige Zolltarifnummer zu finden: "Tarifierungsassistent".  Zum anderen prüft er automatisch vorhandene Bestände bereits tarifierter Produkte auf formale und inhaltliche Richtigkeit und gibt dem Nutzer bei Fehlern Feedback. Der Effekt ist ein stark erhöhter Durchsatz und eine geringere Fehlerquote bei tarifierten Produkten. Das setzt gebundene Personalressourcen frei, schafft Raum für Skalierung und erhöht die Sicherheit.

Haben Sie dazu noch Fragen? Schreiben Sie uns!  Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

Kontakt: info@traide.ai

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