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Smartphones, Router & Co.: Wer bei den neuen Ausnahmen bei den "US reciprocal tariffs" aufatmen kann – und wer nicht

14. April 2025

Copyright: Photo © 2017 by Daniel Aleksandersen is licensed under CC BY-SA 4.0

Veröffentlicht

14. April 2025

traide

info@traide.ai

Welche Produkte unter die Ausnahme fallen – und welche nicht

Mit Rückwirkung zum 5. April 2025 treten in den USA per 11. April 2025 neue Ausnahmen für sogenannte Reciprocal Tariffs in Kraft. Diese Ausnahmen betreffen vor allem Produkte mit Halbleitertechnologie – darunter auch elektronische Kommunikationsgeräte der Position 8517.

Doch: Für bestimmte Waren der Position 8517 gibt es eine wichtige Ausnahme.

Wer Smartphones oder Netzwerkgeräte in die USA exportiert, kann aufatmen – zumindest teilweise. Denn laut CBP-Mitteilung CSMS #64724565 sind einige Unterpositionen ausdrücklich von den Zöllen ausgenommen. Aber Achtung: Die Ausnahmeregelung ist eng gefasst. Eine korrekte zolltarifliche Einreihung ist entscheidend.

Diese Unterpositionen der Position 8517 sind von den US-Zöllen ausgenommen:
  • 8517.13.00 – Smartphones

  • 8517.62.00 – Geräte zur Datenübertragung in Netzwerken (z. B. Router, Modems, Repeater)

Damit sind klassische Kommunikationsgeräte erfasst, die selbstständig Daten oder Sprache senden und empfangen – entweder über zellulare Netze oder in einem LAN/WAN.

Aber nicht alles, was “vernetzt” ist, ist auch ausgenommen!

Viele Produkte erfüllen technisch ähnliche Funktionen – fallen aber zolltariflich nicht unter 8517. Laut den Allgemeinen Vorschriften 1 & 6 des Harmonisierten Systems sowie den HS-Erläuterungen zu Position 8517 sind z. B. ausgeschlossen:

Zubehör & Teile:
  • Mikrofone, Lautsprecher → 8518

  • Glocken, Summer, Anzeigen → 8531

  • Kabel & Stecker → 8544

  • Touchscreens oder Displays → 8524 / 8528

Andere Gerätearten:
  • Andere Mobiltelefone (keine Smartphones!) → 8517.14

  • Smartwatches ohne eigene Mobilfunkfunktion → 9102

  • passiver optischer Splitter & passive Bauteile ohne Sendefunktion → 9013

  • Geräte mit reiner Mess- oder Steuerfunktion → z. B. Kap. 90 oder auch Position 8537

Diese Produkte sind nicht von der Zollbefreiung erfasst – auch wenn sie smart oder mit Funk ausgestattet sind.

Der Schlüssel zur Abgrenzung
Die Hauptfunktion

Die Einreihung in Pos. 8517, insbesondere in die Unterposition hängt maßgeblich davon ab, welche Funktion das Produkt im Kern erfüllt:

✔ Sind Kommunikation (Sprache/Daten) und Funktionen zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten charakteristisch für das Gerät?

✔ Kann das Gerät selbstständig senden oder empfangen – nicht nur als Teil?

✔ Gibt es keine andere dominante bzw. charaktergebende Funktion (z. B. Steuerung, Messung, Navigation)?

Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, greift die Ausnahme von den Zöllen.

Beispiel: Eine Smartwatch, die zwar Benachrichtigungen anzeigen kann, aber keine Anrufe tätigt oder empfängt, fällt nicht unter 8517.62.00 – und ist von den reziproken US-Zöllen nicht ausgenommen.

Fazit & Empfehlung

Wer Kommunikationsgeräte oder Zubehör in die USA exportiert, sollte jetzt genau hinschauen. Die neue Zollregelung ist eine Chance für richtig eingereihte Produkte – aber auch ein Risiko bei Grenzfällen oder unklarer Produktbeschreibung.

Unsere Empfehlung:
  • Produktdaten prüfen

  • Tarifnummern validieren

  • Kommunikation als Hauptfunktion herausarbeiten

Denn am Ende entscheidet die korrekte Zolltarifnummer – nicht das Marketinglabel.

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