Zoll 2024: Grenzenlos informiert! Die wichtigsten Neuigkeiten im Überblick

Lilla Zsitnyanszky

3. Januar 2024

Kombinierte Nomenklatur 2024 (KN 2024)


Ab dem 1. Januar 2024 ist die aktuelle Kombinierte Nomenklatur in der EU in Kraft getreten. Die verschiedenen sprachlichen Versionen sind hier verfügbar: Link

Erfahren Sie mehr über die vorgenommenen Änderungen und betroffenen Kapitel hier.


Neues Allgemeines Präferenzsystem der EU (APS)


Mit der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Schema des Allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer, APS (GSP), zum 1. Januar 2014 überarbeitet. Ursprünglich sollte das APS-Schema von 2014 bis zum 31. Dezember 2023, also für einen Zeitraum von 10 Jahren, gelten. Jedoch wurde die Geltungsdauer durch die Verordnung (EU) Nr. 2023/2663 bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder bleibt sogar unbegrenzt bestehen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.


Import Control System 2 - Phase 3 (ICS2)


Die Phase 3 tritt am 1. März 2024 in Kraft. Wirtschaftsbeteiligte, darunter Betreiber, die Waren auf See- und Binnenschifffahrtsstraßen sowie Straßen und Schienen transportieren, sind verpflichtet, den Datensatz der Entry Summary Declaration (ENS) für sämtliche Waren in diesen Verkehrsbereichen auszufüllen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Post- und Expressgutsendungen, die in die Europäische Union versandt werden.

Um den Anforderungen zur Einreichung von ENS-Daten gerecht zu werden, müssen Betreiber ihre IT-Systeme und Geschäftsprozesse aktualisieren und gegebenenfalls überarbeiten. Zudem ist eine angemessene Schulung des Personals erforderlich. Darüber hinaus müssen die vorgeschriebenen Selbsttests vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden.


Weitere Informationen zur technischen Vorbereitung auf Phase 3 sind in der verfügbaren Dokumentation hier zu finden.


CBAM News


Seit dem 1. Oktober 2023 sind Unternehmen, die von der Übergangsphase betroffen sind, verpflichtet, Berichterstattungspflichten zu erfüllen. Der initial CBAM-Bericht, der den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2023 abdeckt, muss bis spätestens 31. Januar 2024 eingereicht werden.


Freihandelsabkommen EU-Neuseeland ab 2024


Nach langen Verhandlungen haben die EU und Neuseeland ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das im Jahr 2024 in Kraft treten soll. Durch dieses Abkommen können im ersten Jahr Zölle in Höhe von etwa 140 Millionen Euro eingespart werden. Darüber hinaus wird ein prognostiziertes Handelswachstum von etwa 30 Prozent erwartet.

Für den zollfreien Handel im Rahmen des Freihandelsabkommens sind sowohl herstellungsspezifische Aspekte als auch Ursprungsnachweise erforderlich.


Neue Generaltarif in der Schweiz


Ab dem 1. Januar 2024 wird der Zolltarif aufgrund der Aufhebung der Industriezölle und der Vereinfachung der Schweizer Zolltarifstruktur für Industrieprodukte angepasst.

Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.

Wir haben die wichtigsten praxisrelevanten Informationen in fünf Punkten zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie hier.


Neue Mehrwertsteuersätze in der Schweiz


Ab dem 1. Januar 2024 wurden die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:

Detaillierte Informationen zur Steuersatzerhöhung finden Sie hier.


Neues zum Harmonisierten System (HS)


Die 72. Sitzung des Ausschusses für das Harmonisierte System endete mit einer wichtigen Entscheidung - der Verlängerung des HS-Überprüfungszyklus auf sechs Jahre. Der HS-Ausschuss verlängerte den Überprüfungszyklus strategisch, indem er die Ausgabe HS2028 auf 2028 vorverlegte. Nach der Verabschiedung im Juni 2025 wird sie offiziell am 1. Januar 2028 in Kraft treten.


Kontakt: info@traide.ai

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