Zolltarifierung der Weihnachtsartikel
18. Dezember 2023

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18. Dezember 2023
traide
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Wir schließen unsere diesjährige Blogserie mit einem saisonalen Thema ab: der Tarifierung von Weihnachtsartikeln im Sinne der Position 9505.
In diesem Beitrag zeigen wir, welche Produkte explizit als Weihnachtsartikel gelten – und welche trotz festlicher Gestaltung nicht darunterfallen. Grundlage ist die zolltarifliche Abgrenzung zwischen echten Weihnachtsartikeln und allgemeinen Winterdekorationen.
Weihnachtsartikel: Artikel, die weithin als traditionelle Weihnachts- oder Adventszeitgegenstände betrachtet werden und ausschließlich für diesen Zweck hergestellt und konzipiert sind, umfassen:
Artikel, die mit der Geburt Christi in Verbindung gebracht werden, wie beispielsweise Krippenfiguren, Krippentiere, der Stern von Bethlehem, die Heiligen Drei Könige und Weihnachtskrippen.
Artikel, die aufgrund alter nationaler Traditionen als für die Weihnachts- oder Adventszeit geeignete Gegenstände angesehen werden, wie beispielsweise:
künstliche Weihnachtsbäume,
Weihnachtssocken,
Weihnachtsholzscheite,
Weihnachtsknallbonbons,
Weihnachtsmänner (auch mit Schlitten),
Weihnachtsengel.
Der Zolltarif betrachtet nicht als Weihnachtsartikel die sog. Winterartikel, die sich für eine breitere Verwendung als Dekorationsgegenstände in dieser Jahreszeit eignen, da ihre objektiven Merkmale darauf hinweisen, dass sie nicht ausschließlich für die Weihnachts- oder Adventszeit, sondern vor allem zur Dekoration während der Winterzeit verwendet werden. Dies betrifft beispielsweise Artikel wie
Eiszapfen,
Schneekristalle,
Sterne,
Rentiere,
Rotkehlchen,
Schneemänner und andere Wintermotive, unabhängig davon, ob ihre Farben oder Gestaltung usw. eine Verbindung zum Weihnachtsfest nahelegen.
Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume: Hierbei handelt es sich um Artikel, die für das Aufhängen an einem Weihnachtsbaum vorgesehen sind, typischerweise aus leichtem, nicht dauerhaftem Material, um einen Weihnachtsbaum zu schmücken (z.B. Christbaumschmuck, Baumkugel).
Vielen Dank, dass Sie unsere Blogserie in diesem Jahr begleitet haben!
Das gesamte Team von traide AI wünscht Ihnen eine erholsame Weihnachtszeit und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. Wir freuen uns, Sie 2024 mit frischen Fachbeiträgen rund um Zoll, Tarifierung und Automatisierung wieder begrüßen zu dürfen.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
Ihr Team von traide AI