Zolltarifnummer für Lebensmittel: So reihen Sie sie ein
2. Oktober 2024

Copyright: Blick auf ein Supermarktregal von Ralf Roletschek / roletschek.at
Veröffentlicht
2. Oktober 2024
traide
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Für mich als Zolltarif-Enthusiasten (Google findet keine Treffer für diesen Begriff) ist es manchmal nicht einfach, durch einen Lebensmittelladen zu gehen, ohne in Gedanken die einzelnen Produkte mit einer Zolltarifnummer oder zumindest einem Zolltarifkapitel beschriftet zu haben. Oder beim Kochen die Zutaten vor meinem inneren Auge zu ordnen. Am meisten Spaß macht mir die genaue Betrachtung eines Produktes, was für die richtige Einreihung in den Zolltarif immer hilfreich ist. In den letzten Jahren konnte ich mir so eine gute Warenkenntnis aneignen.
In diesem Artikel möchte ich einen genaueren Blick auf Fertiggerichte werfen, die ich kürzlich in Supermärkten gesehen habe, und mich den Zolltarifnummern mit allen Regeln der Zolltarifierung nähern.
Fertiggerichte werden in Abschnitt IV (Kapitel 16 bis 24) eingereiht – ein Überblick
Fertiggerichte werden praktisch ausnahmslos in eines dieser Kapitel eingereiht.
In Kapitel 16 finden Fleisch- sowie Fischzubereitungen Platz
Zucker und Zuckerwaren versüßen das Kapitel 17
Kapitel 18 zeigt sich von der Schokoladenseite
Liebhaber von Reisgerichten, Pasta, Müsli sowie Pudding finden in Kapitel 19 ihr Glück
Leichte Kost ist das Kapitel 20 mit (vor)gekochtem, püriertem und eingelegtem Gemüse oder Früchte
Kleine Küchenhelfer wie Hefe, Gewürzmittel oder auch Kaugummi gehören ins Kapitel 21
In Kapitel 22 finden sich Durstlöscher wie Limonaden oder sämtliche Alkoholika
Nahrungsmittelabfälle landen im Kapitel 23
Zigarren und sonst alles, was blauen Dunst erzeugt, findet sich in Kapitel 24
Bei Fertiggerichten kommt es auf die Hauptzutaten an
Es gibt nur wenige Zolltarifnummern im Abschnitt IV, in die Fertiggerichte ohne großen Aufwand eingereiht werden können, weil diese namentlich erwähnt werden. Wir werden ein solches Fertiggericht einreihen.
So muss ich bei zusammengesetzten Lebensmitteln vor dem Tarifieren immer entscheiden, welche die Hauptzutaten sind, die das Fertiggericht ausmachen. Dies wird von den international gültigen, sogenannten «Allgemeinen Vorschriften» bestimmt.
Und so sieht die Allgemeine Vorschrift 3b) aus, die unter anderem die Einreihung von Fertiggerichten regelt:
Mischungen, Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen und für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellungen (…) werden nach dem Stoff oder Bestandteil eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht, sofern dieser Stoff oder Bestandteil ermittelt werden kann.
Nasi Goreng – das indonesische Reisgericht

Zuerst werfe ich einen Blick auf die Inhaltsstoffe:
Reis gekocht 42%, Hähnchenfleisch gebraten, gewürzt 21%, Karotten 10%, Lauch 6%, Erbsen 5%, Rapsöl, Sojasauce, Wasser, Weisskraut 2%, Sesamöl, Tomatenkonzentrat, Erdnüsse gemahlen, Kochsalz, Weingeistessig, Curry, Gewürze, Maltodextrin, Zitronensaftpulver, natürliches Aroma
Bei zusammengesetzten Lebensmitteln muss ich also immer entscheiden, welches die Hauptzutaten sind, die das Fertiggericht ausmachen. Ich führe also vor dem Tarifieren ein virtuelles «mise en place» durch, um diese dingfest zu machen. In diesem Fall ist es eindeutig der Reis, welcher alleine in die HS-Nummer 1006 eingereiht würde.
Ebenso nicht zu übersehen sind die marinierten Hühnerfleischstücke, die alleine in der HS-Nummer 1602 einzureihen wären. Der Rest ist Beigemüse.
Wenn wir uns die Kapitel des Abschnitt IV anschauen, dann kommen zwei Kapitel infrage:
Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe (Abschnitt IV)
Zolltarifkapitel | Kapitelüberschrift |
---|---|
Kapitel 16 | Zubereitungen von Fleisch, Fisch oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren |
Kapitel 17 | Zucker und Zuckerwaren |
Kapitel 18 | Kakao und Zubereitungen aus Kakao |
Kapitel 19 | Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren |
Kapitel 20 | Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen |
Kapitel 21 | Verschiedene Lebensmittelzubereitungen |
Kapitel 22 | Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig |
Kapitel 23 | Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter |
Kapitel 24 | Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe |
Kapitel 16 oder 19?
Einerseits haben wir als Hauptzutat Reis (Kapitel 19) ausgemacht, andererseits sind auch die Hähnchenstücke Hauptbestandteile des indonesischen Gerichts (Kapitel 16).
In Kapitel 19 käme die HS-Position 1904 infrage.
Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Was ich beim Tarifieren nie vergessen darf: Gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 muss ich ebenso einen Blick auf die Anmerkungen werfen, in diesem Fall zum Kapitel 19. Denn die Anmerkungen haben in rechtlicher Hinsicht die gleiche Bedeutung wie der Text der Position (hier 1904).
Insbesondere möchte ich wissen, ob die Hähnchenstücke oder auch andere Zutaten des Nasi Goreng für die Tarifierung entscheidend sein können. Da helfen die sogenannten Ausschlussanmerkungen weiter:
Zu Kapitel 19 gehören nicht: 1. a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
Ein Blick auf die Zutatenliste genügt, um zu sehen, wie hoch der Fleischanteil unseres Nasi Goreng ist, nämlich 21%. Aufgrund der Anmerkung 1a) zu Kapitel 19 muss ich nun die Prüfung in Kapitel 16 fortsetzen.
Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren (Kapitel 16)
HS-Position | Wortlaut der Position nach AV 1 |
---|---|
1601 | Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse |
1602 | Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht |
1603 | Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren |
1604 | Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen |
1605 | Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht |
Im Kapitel 16 muss ich nun die Warenbeschreibungen auf Stufe der ersten vier Stellen der Zolltarifnummer anschauen und gegenüberstellen. 1602 passt für das Nasi Goreng am besten.
Ich kläre auf Stufe der HS-Unterposition (auf Stufe der ersten sechs Ziffern) ab, was «homogenisierte Zubereitungen» im Sinne des Zolltarifs genau sind. Dazu rufe ich die Anmerkungen zum Kapitel 16 im EZT auf.
Da es sich gemäß Unterpositions-Anmerkung 1 zum Kapitel 16 nicht um «homogenisierte Zubereitungen» handelt, wähle ich die Tierart aus, von dem das Fleisch stammt; das ist hier von »Geflügel der HS-Nummer 0105« (ein Blick auf den Wortlaut jener Position ergibt Hausgeflügel).
Am Ende werfe ich sicherheitshalber immer einen letzten Blick auf die infrage kommenden Anmerkungen sowie Erläuterungen (hier die Kapitel 16 und 19 sowie die infrage kommenden Nummern 1904 und 1602), um sicherzugehen, dass es keine weiteren Ausschlussanmerkungen oder -erläuterungen gibt.
Beim Nasi Goreng mit den oben genannten Inhaltsangaben kann ich sicher sein, dass das Fertiggericht in die Codenummer 1602 32 90 eingereiht wird.
Wie reiht traideGo das Fertiggericht »Nasi Goreng« ein?
Um die korrekte Tarifnummer für das beschriebene Fertiggericht »Nasi Goreng« zu ermitteln, analysieren wir zunächst die Zusammensetzung und vergleichen sie mit ähnlichen Produkten in den gegebenen Dokumenten.
1. Hauptbestandteile:
42% gekochter Reis
21% gebratenes, gewürztes Hähnchenfleisch
Verschiedene Gemüse (Karotten, Lauch, Erbsen, Weißkraut)
Gewürze und Saucen
Einreihung:
Basierend auf der Zusammensetzung des Gerichts ist die wahrscheinlichste Einreihung:
16023290: »Zubereitungen mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von weniger als 25GHT, von Hühnern, anders als in Kap. 02 zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. nicht gegart, aus Lebern sowie Würste und ähnliche Erzeugnisse)«
Begründung:
1. Die Ausschlussanmerkungen von Kapitel 19 weisen darauf hin, dass Zubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fisch oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren oder einer Kombination dieser Erzeugnisse von mehr als 20 GHT nicht in dieses Kapitel gehören.
2. Das beschriebene Produkt enthält 21% Hähnchenfleisch, was über der 20%-Grenze liegt und somit die Einreihung in Kapitel 19 ausschließt.
3. Die Zubereitung fällt daher unter Kapitel 16, speziell unter die Position 1602 für »Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht«.
4. Der Fleischgehalt von 21% liegt im Bereich von > 20 GHT, aber < 25 GHT, was die Einreihung in die Unterposition 16023290 rechtfertigt.
5. Diese Einreihung stimmt auch mit dem Beispiel in Erläuterungen Position 1602 (13) überein, das Zubereitungen mit ähnlichen Fleischgehalten in Position 1602 einreiht.
Gekühlter Gemüsebratling

Dies sind die Inhaltsangaben des Gemüsebratlings:
Karotten 25%, Kartoffeln 18%, Knollensellerie 13%, Eiweiß, Weizenmehl, Zwiebeln, Vollei, Sonnenblumenöl, Magermilchpulver, Gemüsebrühe, Kräuter, Kochsalz jodiert, Knoblauchpulver
Die Hauptzutaten bei diesem Bratling würden alleine und frisch in folgende HS-Positionen eingereiht:
Karotten der Position 0706
Kartoffeln der Position 0701
Knollensellerie der Position 0706
Nachdem ich nun weiß, dass frisches und gekühltes Gemüse zu Kapitel 7 gehört, versuche ich herauszufinden, wo vorgekochte oder vorfrittierte Gemüsezubereitungen einzureihen sind. Dazu konsultiere ich sowohl die Anmerkungen als auch die Erläuterungen. Bei den Erläuterungen zu Kapitel 7 werde ich bei den Randzahlen 01.0 sowie 05.2 fündig:
Zu diesem Kapitel gehören Gemüse aller Art (…), frisch, gekühlt, gefroren (…), vorübergehend haltbar gemacht oder getrocknet (…). Gemüse, die durch andere als in diesem Kapitel vorgesehene Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht sind (Kapitel 20).
Ich schaue mir also die HS-Positionen des Kapitels 20 an, um herauszufinden, welche vierstellige Nummer am besten passt. Wichtig ist dabei immer, dass ich die Positionen von oben nach unten lese und am Ende bei der vermeintlich richtigen Position hängen bleibe:
Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen (Kapitel 20)
HS-Position | Wortlaut der Position nach AV 1 |
---|---|
2001 | Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht |
2002 | Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht |
2003 | Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht |
2004 | Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 |
2005 | Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 |
2006 | Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert) |
2007 | Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
2008 | Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweitig weder genannt noch inbegriffen |
2009 | Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
Auch hier lese ich sicherheitshalber die Anmerkungen zu Kapitel 20 aufmerksam durch, um sicherzugehen, dass der Gemüsebratling tatsächlich im Kapitel 20 verbleibt und nicht definitionsgemäß in ein anderes Kapitel eingereiht wird.
Beim Lesen der Anmerkungen lohnt es sich immer, nach der Position zu suchen, die ich vorher im Auge hatte, also 2005. Die Anmerkung 3 weist darauf hin, dass die Zutaten des Kapitels 7 (zu denen Karotten, Kartoffeln und Knollensellerie gehören) weiter verarbeitet werden müssen.
Kapitel 7 umfasst nur frisches und gekühltes Gemüse. Unser Gemüsebratling ist bereits mit den anderen Zutaten püriert, gewürzt und vorfrittiert. Die Position 2005 ist also vielversprechend. Nun bestimme ich die weiteren Unterpositionen.
Innerhalb der Position 2005 kommen »anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen« infrage.
Zwar taucht da auch die Zutat wie »Kartoffeln« bei Unterposition 2005 20 auf, doch es handelt sich beim Gemüsebratling ja um eine Mischung von verschiedenen Gemüsen; folglich ist der Wortlaut »anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen« präziser. Sowohl die Anmerkung zum Kapitel 20 als auch die Erläuterungen der Position 2005 widersprechen dieser Einreihung nicht.
Ein gekühlter Gemüsebratling wird in die Zolltarifnummer 2005 99 50 eingereiht.
Wie reiht traideGo die gekühlten Gemüsebratlinge ein?
Um die korrekte Tarifnummer für das beschriebene Produkt »Fertiggericht »Gekühte Gemüsebratlinge« zu ermitteln, analysieren wir zunächst die Zusammensetzung und Eigenschaften des Produkts:
1. Es handelt sich um ein Fertiggericht, das hauptsächlich aus Gemüse besteht (Karotten 25%, Kartoffeln 18%, Knollensellerie 13%).
2. Es enthält auch andere Zutaten wie Eiweiß, Weizenmehl, Vollei und Magermilchpulver.
3. Das Produkt ist gekühlt, aber nicht gefroren.
4. Es ist als Bratling geformt, was auf eine Zubereitung hindeutet.
Basierend auf diesen Informationen können wir folgende Überlegungen anstellen:
1. Da es sich um ein zubereitetes Gemüseprodukt handelt, das nicht gefroren ist, kommen primär Unterpositionen der Position 2005 in Betracht.
2. Die Zusammensetzung enthält eine Mischung verschiedener Gemüsesorten, wobei kein einzelnes Gemüse mehr als 50% ausmacht.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren erscheint die Tarifnummer 2005 99 50 am zutreffendsten:
»Mischungen von Gemüsen, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren«
Begründung:
1. Das Produkt fällt unter Kapitel 20 (Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen).
2. Es ist eine Mischung von Gemüsen (Karotten, Kartoffeln, Knollensellerie).
3. Es ist zubereitet (in Form von Bratlingen).
4. Es ist nicht gefroren, sondern gekühlt.
5. Es ist nicht mit Essig oder Essigsäure haltbar gemacht.
Die anderen Zutaten (Eiweiß, Weizenmehl, etc.) ändern die Klassifizierung nicht, da sie in geringeren Mengen vorhanden sind und zur Zubereitung und Formung der Bratlinge dienen.
Es ist wichtig zu beachten, dass ohne genaue Prozentangaben für alle Zutaten und ohne weitere Details zur Verarbeitung und Aufmachung eine endgültige Einreihung schwierig sein kann. In Zweifelsfällen wäre es ratsam, eine verbindliche Zolltarifauskunft bei den zuständigen Zollbehörden einzuholen.
Abschließende Gedanken
Ich habe beim Schreiben dieses Artikels wieder gemerkt, wie wichtig es ist, die Rechtstexte des Zolltarifs ganz genau zu lesen. Es wird mir bewusst, dass Tarifieren Geduld erfordert und viele Links angeklickt werden müssen. Konsultieren Sie eher einmal zu viel als einmal zu wenig die Anmerkungen und Erläuterungen zu den jeweiligen Kapiteln, denen Sie ein Fertiggericht zuordnen würden. Achten Sie sich auf die Ausschlussanmerkungen und -erläuterungen, die Sie meist am Anfang der Anmerkungen finden und die vor allem bei den Erläuterungen kursiv erscheinen. Es lohnt sich auch immer Begriffe, für die Sie eine genauere Definition benötigen, mittels der Suchfunktion des Webbrowsers in den Erläuterungen zu suchen. Damit suchen und finden sie gezielt und rasch die jeweilige Begriffsdefinition.